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Grundpraktikum

 Nachfolgend noch einmal einige Infos zum Thema Grundpraktikum :

Das Grundpraktikum soll in einem Roh- oder Ausbaugewerk absolviert werden ( nicht im Architekturbüro )

Der Schwerpunkt soll in der handwerklichen Mitarbeit liegen.

Es genügt eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes, es muss kein Bericht geschrieben werden .

Der Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung wird bei Vorlage des Nachweises als Grundpraktikum anerkannt.

Fehlende Zeiten sind spätestens bis zum Beginn des 3. Sem. nachzuweisen.

Bescheinigungen, die bei der Einschreibung im Studierendensekretariat abgegeben wurden, werden von dort nicht weitergeleitet !

Deshalb unbedingt alle Nachweise vorlegen beim

    Praktikumsamt  Frau Richstein  Raum F-109   dienstags bis donnerstags  9 - 12 Uhr

 

gez. Richstein

 

 
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