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Katalog plus

Info Abschlussarbeiten für SoSe 2019

 

 An alle BA- und MA Studierende, die im Sommersemester 2019 die Abschlussarbeit bearbeiten möchten

 

Sie können sich ab jetzt zur Abschlussarbeit anmelden. Die Termine rund um die Abschlussarbeiten bis zur Zeugnisverleihung finden Sie auch auf dem Semesterfahrplan auf der Seite des Departments unter Studierende, Semesterfahrplan. Die Anmeldung teilt sich in 2 Teile auf.

 

1) Zulassungsantrag Teil 1 - Anmeldeschluss MA und BA jeweils am 18.02.2019

 

Der Antrag auf Zulassung zur Masterthesis und Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist der erste Teil der Anmeldung und ist zu finden auf der Seite des Prüfungsamtes unter Formalia. Falls LP oder Module für die Zulassung bei der Anmeldung Teil 1 noch nicht erreicht sind, muss auf dem Antrag notiert werden, welche Leistungen bis wann zur Erreichung der Zulassung vorgesehen sind.

Die Anmeldung kann auch per Mail und Scan eingereicht werden, aber nicht als Foto vom Handy!

Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung gibt es regulär nicht! Wenn Sie eine Mail ans Prüfungsamt schicken, können Sie eine Lesebestätigung anfordern, die gilt dann als Bestätigung.

 

2) Vorstellung der Themen am 05.03.2019 im PB-A 119 (BA 14.30 Uhr, MA 15.30 Uhr)

 

Einzelthemen (BA und MA) müssen bis zur Vorstellung der allgemeinen Themen mit dem gewünschten Betreuer abgesprochen sein. Im MA ist die individuelle Themenvereinbarung erwünscht. Neben Einzel-Entwurfsthemen können auch Theoretisch-wissenschaftliche Themen als Abschlussarbeiten mit dem Erstbetreuer abgesprochen werden. Auch wenn Sie ein Einzelthema bearbeiten, müssen Sie zur Vorstellung der Themen erscheinen, da hier auch organisatorische Abläufe besprochen werden. Sie erhalten bei diesem Termin den Zulassungsantrag Teil 2 sowie weitere Informationen. Auf diesem Formular wird das Thema mit Erst- und Zweitprüfer eingetragen.

 

3) Zulassungsantrag Teil 2 - Abgabeschluss  sowie letztes Datum zur Einreichung fehlender Noten zur Zulassung

(MA und BA am 19.03.2019)

 

Wie auf dem aktuellen BA-Prüfungsplan bekannt gegeben, können die Prüfungen des zweiten Prüfungszeitraum bis auf das IP Konstruktion und Technik nicht mehr zur Zulassung berücksichtigt werden.

 

Die Masterentwürfe werden Anfang März 2019 präsentiert und für die Zulassung berücksichtigt.

 

Bei attestbedingten Verlängerungen der Abgaben des IPs oder eines Entwurfs ist dies jedoch evtl. nicht möglich und muss im Einzelfall abgeklärt werden!

 

4) Zulassungsprüfung

 

Die Anträge werden aus organisatorischen Gründen erst ab dem jeweiligen Datum zur Abgabe letzter Noten überprüft. Bei eventueller Nichtzulassung wird man rechtzeitig vor dem Termin der Ausgabe der Arbeiten  informiert.

 

5) Ausgabe der Abschlussarbeiten (MA und BA am Fr 22.03.2019)

 

Die Uhrzeiten für die Ausgaben werden bei der Themenvorstellung bekannt gegeben. Am Ausgabetag müssen Sie persönlich erscheinen. Sie erhalten an diesem Tag das ausgearbeitete Thema sowie rechtliche Belehrungen mit weiteren Hinweisen. Mit Ihrer Unterschrift unter die ausgegebenen Dokumente beginnt die offizielle Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.

 


21.01.2019, Prüfungsamt Architektur


 
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