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Zulassungsvoraussetzung für den Entwurf ab WiSe 2019/20 in Anerkennung für MB 14.1 IP Konstruktion und Technik (BA-PO 2011)

 

Zulassungsvoraussetzung für den Entwurf ab WiSe 2019/20 in Anerkennung für MB 14.1 IP Konstruktion und Technik (BA-PO 2011)

 

Sehr geehrte Studierende des Bachelorstudiengangs der Prüfungsordnung 2011,

bezüglich der Zulassungsvoraussetzung zum Entwurf in Anerkennung für das Integrierte Projekt Konstruktion und Technik hat das Department Architektur auf seiner Klausurtagung am 31.01.2019 folgendes beschlossen:

Ergänzend zu den Übergangsregelungen  für den Bachelorstudiengang PO 2011, geregelt in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs PO 2018 (hier § 29 Absatz 4), entfällt die Zulassungsvoraussetzung für den Entwurf, der ab WiSe 2019/20  in Anerkennung für das Integrierte Projekt Konstruktion und Technik (MB 14.1) absolviert wird. Diese Zulassungsvoraussetzung war bisher das erfolgreiche Bestehen der Übung Baukonstruktion II (MB 9.1) und der Integrierten Übung Baukonstruktion/Tragkonstruktion (MB 9.3). Ab sofort ist es möglich den diesbezüglichen Entwurf unabhängig vom vorherigen Bestehen des MB 9 zu absolvieren. Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen bleiben bestehen.

Die Übungen MB 9.1 und 9.3 müssen generell selbstverständlich weiterhin erfolgreich absolviert werden, um das Modul MB 9 erfolgreich abzuschießen. Die letztmalige Gelegenheit dafür ist im SoSe 2020, s. Auslauftabelle auf der Seite des Prüfungsamtes.

Bitte beachten Sie hierzu dringend die Infoveranstaltung der Studienkoodination zu den Entwürfen ab Wintersemester 2019/20 am 08.07.2019 (s. Aushang am Schwarzen Brett).

gez. Prüfungsamt Architektur

 
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