..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Kinderhaus - Siegener Oberstadt

Hintergrund:
In immer mehr Familien sind beide Elternteile berufstätig. Auch die Zahl der alleinerziehenden wird von Jahr zu Jahr immer größer.
Häufig kommt noch hinzu, das die Mütter schon wenige Monate nach der Geburt wieder in ihren Beruf zurückkehren. Die Entscheidung ein Kind zu bekommen wird folglich in Zukunft, immer mehr davon abhängig gemacht werden, ob die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Um diesem Problem entgegenzuwirken und  die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, gibt es ab 2013 bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss das Betreuungsnetzwerk ausgebaut werden. Die steigende Anzahl an Kleinkindern erfordert hierbei ein Umdenken in der Planung der Einrichtungen.

Ort/ Situation:
Gebaut werden soll auf dem Grundstück der ehemaligen Jugendherberge in der Siegener Oberstadt. Das Grundstück befindet sich direkt unterhalb des Schlossparks, in idyllischer Umgebung mit altem erhaltenswertem Baumbestand.  Die Lage ist sehr zentral und sowohl fußläufig, wie auch mit Bus und PKW sehr gut zu erreichen. Darüber hinaus grenzt es direkt an einen Kinderspielplatz und bietet eine gute Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken.
Die Jugendherberge soll zurückgebaut werden und an ihrer Stelle soll eine Tagestätte entstehen.

Aufgabe:
Aufgabe ist die Planung einer Kindertagesstätte als Vier-Gruppen-Einrichtung. Diese soll sowohl den Bedürfnissen von ein- bis dreijährigen wie auch von drei- bis zehnjährigen Kindern gerecht werden. Hierbei soll eine möglichst ökologische und nachhaltige Bauweise angestrebt werden. Die Planung der Außenanlagen soll ebenso Teil der Aufgabe sein wie eine genauere Ausarbeitung der Innenräume mit Blick auf Nutzung, Farbe und Material.
Es sind Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 – 10 (12) Jahren zu schaffen.Die Größe der Kindertageseinrichtungen wird dabei über die Anzahl der zu betreuenden Gruppen festgelegt. In der Regel umfassen Gruppengrößen bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 10 Plätze, bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren 20 bis 25 Plätze und bei Kindern zwischen 6 und 10 (12) Jahren 20 Plätze. Es ist eine Kindertageseinrichtung in der Größe von 4 Gruppen zu entwickeln. Eine generelle Aufteilung in Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich kann entfallen. Die Gruppenbereiche sowie die Gesamtfläche sind so zu gestalten, dass sie für alle Altersstufen ausreichend Raum bieten und untereinander genutzt werden können.

Barrierefreiheit
Kindertageseinrichtungen müssen auch für die Arbeit mit Kindern mit Behinderung zu nutzen sein, daher ist es notwendig alle Bereiche des Neubaues barrierefrei zu erschließen, dies gilt auch für die Räume im Obergeschoss. Die Anordnung eines behindertengerechten Aufzuges ist im Entwurf vorzusehen. Das EG sollte frei zugänglich sein, eventuelle Höhenversprünge sind mit Rampen zu versehen. Auf eine gute Anbindung des Behindertenaufzuges ist zu achten. Eine Behindertentoilette ist Teil des Raumprogramms.

Pädagogisches Konzept
In Kindertageseinrichtungen sollen

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden,
  • den Eltern geholfen werden, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser

miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
(§ 22 SGB VIII)
Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
(§ 3 SGB VIII)
Durch die Vergabe der Kindertageseinrichtungen in einem Ausschreibungsverfahren wird dieser gesetzlichen Vorgabe formal Rechnung getragen. Die Träger sind in der Ausgestaltung der pädagogischen Konzepte im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen, autonom und entwickeln trägerspezifische Grundkonzepte. Die pädagogischen Rahmenkonzepte der Träger werden durch die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen durch Zlemente der unterschiedlichsten pädagogischen Ansätze ergänzt. Aus diesen Konzepten ergibt sich auch die strukturelle Ausgestaltung der Arbeit in der Einrichtung (z.B. Bezugsgruppen, Projektgruppen, offene Arbeit, etc.).
Ein Raumprogramm muss daher einen Rahmen für vielfältige gruppen- und themenbezogene Angebote bieten. Es muss heute sowohl den allgemeinen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen, als auch eine hohe Flexibilität ermöglichen. Daher sind die Gruppenbereiche sowie die Gesamtfläche so zu gestalten, dass sie für alle Altersgruppen ausreichend Raum zur Verfügung stellen und perspektivisch flexibel genutzt werden können (z.B. nach 3 bis 5 Jahren wird eine Krabbelgruppe als Kindergartengruppe genutzt, weil sich der
Bedarf im Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung verändert hat). Ebenso ist eine an den heutigen Aufgaben orientierte inhaltliche Funktionalität von Räumen zu ermöglichen, die sich z.B. in Funktionsräumen für Kinder, Eltern und Personal, einrichten lässt.

Entsprechend dem Entwicklungsstand, den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen der Kinder sollten Kindertageseinrichtungen

  • selbstständiges Handeln und Erleben
  • Wahlfreiheit von Tätigkeit, Material und Raum
  • Erfahrung konkreter Lebenssituationen ermöglichen.

Kinder brauchen sowohl Geborgenheit und feste Beziehungen als auch offene Kommunikation und Möglichkeiten für unterschiedliche Interaktionen mit Kindern und Erwachsenen, d.h. einerseits Transparenz, Offenheit und Durchlässigkeit, andererseits aber auch geschützte Bereiche als Rückzugsmöglichkeiten.

Funktionsbereiche und Raumprogramm
Die Kindertageseinrichtungen sind so zu gestalteten, dass ohne größere Umbauten sowohl die Betreuung, Bildung und Erziehung von Krippenkindern (0 bis 3 Jahre), Kindergartenkindern (3 bis 6 Jahre), Hortkindern (6 bis 10 (12) Jahre) und auch in integrativen Gruppen möglich ist. Ebenso sollte die Betreuung von Kindern in altersgemischten Gruppen möglich sein (diese können für die Altersgruppe der 0 bis 6 Jährigen, der 3 bis 10 (12) Jährigen, aber auch für sogenannte Familiengruppen für Kinder von 0 bis 10 (12) Jahren je nach pädagogischem Konzept gebildet werden).
Die Anforderungen an die einzelnen Räumlichkeiten werden im Folgenden beschrieben:

  1. Eingangsbereich / Halle
    Der Eingangsbereich bildet eine räumliche Einheit und sollte das Zentrum der Kindertageseinrichtung sein, ein Raum der Begegnung für  Kinder, Eltern und Erzieherpersonal. Hier treffen sich einzelne Kinder aus den Gruppen zu gemeinsamem Spiel und auch Eltern z.B. beim Abholen zu Gesprächen untereinander oder mit dem Erzieherpersonal.
    Deshalb sollte dieser Bereich entsprechend strukturiert sein. Eine Öffnung nach innen und nach außen zur Nachbarschaft, zum Stadtteil hin sollte hier deutlich werden. Im Sinne einer Gemeinwesenorientierung sollten diese Bereiche Eltern und Besucher zum Verweilen und zum Gespräch einladen. Die Halle sollte eine visuelle Verbindung zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss und nach außen ermöglichen, z.B. in Form eines Luftraumes. Ein räumlicher Zusammenhang von Halle und Mehrzweckraum soll über eine flexible, zuschaltbare Verbindung gegeben sein. Die Halle ist mit einem Windfang auszustatten.
  2. Gruppenbereich (für je 20 bis zu 25 Kinder)
    Der Gruppenbereich besteht jeweils aus zwei oder drei Differenzierungsräumen von insgesamt 75 m². Sie bilden eine Einheit, die entsprechend der Erfahrungs- und Bildungsbereiche der Kinder alters- und funktionsspezifisch genutzt werden (z.B. entweder als Raum mit ruhigem Charakter für die Hortkinder um Hausaufgaben zu machen oder als Schlafraum für die Krippenkinder oder als Rollenspielraum für die Kindergartenkinder).
    Der Bereich kann in einen Haupt-Gruppenraum von 50 m² und einen Differenzierungsraum von 25 m² gegliedert sein oder besteht aus einem Haupt-Gruppenraum von 35 m² mit zwei Differenzierungsräumen von 20 m². Die Räume eines Gruppenbereichs sind durch Türen miteinander zu verbinden, ebenso sind Sichtbeziehungen zwischen den Räumen untereinander anzubieten. Die lichte Raumhöhe der Gruppenbereiche soll 2.80 m betragen. Die Höhe der Halle ist entwurfsabhängig festzulegen. Für alle anderen Räume ist eine lichte Höhe von 2.50 m ausreichend.
    Vor erdgeschossigen Gruppenbereichen sind als Übergangszone von innen nach außen Terrassen anzuordnen. Wenn obergeschossige Gruppenbereiche mit Balkonen ausgestattet werden, sollten diese eine Mindestbreite von 2.00 m aufweisen. Die Verbindungstüren und die Höhen der Fußböden zwischen Innen und Außen müssen barrierefrei ausgebildet sein. Im Gruppenbereich muss die Möglichkeit bestehen Wickelzonen einzurichten, hierzu sind die Installation eines Waschtischs und die Anordnung von Wickelflächen und Platz für die Ablage von Pflegeutensilien notwendig. Die Wickelzone wird nicht in allen Gruppenbereichen notwendig sein, der Platz ist aber im jeweils größeren Gruppenraum eines Gruppenbereiches nachzuweisen (incl. Wasser-Anschluss).
  3. Flur- und Garderobenzonen
    Flur- und Garderobenzonen dienen als erweiterte Aufenthaltsbereiche. Sie sollten zum überwiegenden Teil natürlich belichtet sein. Die Flure haben eine Mindestbreite von 2.30 m.
    Die Garderobenzonen sind als Nischen oder Fluraufweitungen in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Gruppenbereichen auszubilden. Sie müssen für jedes Kind ein Schuhabstellbord, eine Sitzbank, ein abschließbares Fach (nur für Hortkinder) und einen Garderobehaken mit einer Wandabwicklungsbreite von je 30 cm (20 Haken pro Gruppe) sowie jeweils eine Beschilderungsmöglichkeit verfügen. Im Erdgeschoss sind Abstellflächen für Kinderwagen als erweiterte Verkehrsflächen oder Abstellnischen auszuweisen.
    Insbesondere wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Flucht- und Rettungswege unbedingt frei zu halten sind. Materialien von Einbauteilen und Garderoben in der Flur- und Garderobenzone müssen brandschutzrechtlich genehmigungsfähig sein.
  4. Mehrzweckraum mit Materialraum
    Der Mehrzweckraum mit Materialraum wird von der Kindertageseinrichtung für Bewegung, Spiel und Veranstaltungen benötigt, kann aber darüber hinaus auch für Stadtteilarbeit genutzt werden. Er liegt bevorzugt in funktionaler Nähe zum Eingangsbereich, WC und Küche im Erdgeschoss. Der Mehrzweckraum soll mit der Halle in räumlicher Verbindung stehen und bei Veranstaltungen an die Halle anzuschließen sein, direkt vom Mehrzweckraum aus zugänglich sein und ausreichend Platz für größere Geräte (z.B. Matten) bieten.
  5. Integrationsraum / Ruheraum
    Der Raum für die integrative Arbeit sollte wegen der geforderten Behindertengerechtigkeit im Erdgeschoss liegen und sich nah bei den anderen Gruppenräumen befinden. Bei grundsätzlicher Behindertengerechtigkeit im ganzen Haus ist er auch im OG möglich.
  6. Raum für pädagogisches Material
    Die Spielmaterialräume liegen im Erdgeschoss und im Obergeschoss und sind jeweils den Gruppenbereichen zugeordnet.
  7. Werkraum
    Der Werk- und Bastelraum kann wahlweise im Erd- oder Obergeschoss gelegen sein. Der Raum ist natürlich zu belichten und zu belüften. Der Werkraum wird mit einem Waschbecken (Gipsfang) und einem Brennofen (Größe B/L/H ca. 80/80/75 cm) ausgestattet. Die Brandlast des Ofens ist zu berücksichtigen (abgeschlossener Raum, T30-Tür). Im Fall einer Kindertageseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren wird der Raum als Matsch- und Sinnesraum genutzt.
  8. Büro
    Das Büro dient der Leitung der Kindertageseinrichtung und ihrer Stellvertretung als Arbeitsplatz und liegt bevorzugt im Erdgeschoss.
  9. Personal- / Besprechungsraum
    Die Lage ist sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss möglich, sollte jedoch in der Nähe der Haupttreppe liegen. Im Personalraum ist ein Bereich von 1.80 m Breite für eine bauseitige Teeküche mit Spüle sowie ausreichend Fläche für Tische und Stühle vorzusehen.
  10. Eltern- / Elternbeiratsraum
    Die Lage ist sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss möglich. Da dieser Raum auch von externen Personen genutzt wird, sollte er in der Nähe des Eingangsbereiches oder der Haupttreppe liegen.
  11. Putzraum
    In jedem Geschoss ist ein Putzraum vorzusehen. Der Putzraum ist mit einem Ausgussbecken und Bodenablauf auszustatten.
  12. Küchenbereich
    Der Küchenbereich ist im Erdgeschoss vorzusehen. Die Küche ist als „Kochküche“ mit erhöhtem Frischkostanteil ausgelegt. Von der Küche aus ist ein direkter Zugang zum Vorratsraum mit einer Verbindungstür anzuordnen. Für den Vorratsraum ist ein direkter Zugang von außen für die Anlieferung erforderlich. Die Speisen und Getränke werden in allen Gruppenräumen ausgegeben; die Anordnung eines Speiseaufzuges ist daher vorzusehen. Diese Funktion kann auch mit dem Behindertenaufzug kombiniert sein.
  13. Hauswirtschaftsraum
    Der Hauswirtschaftsraum dient hauptsächlich zum Waschen, hier ist Platz für eine Waschmaschine und einen Trockner vorzusehen, sowie eine Arbeitsfläche (Bügeln, Wäsche zusammenlegen etc.) und Abstellmöglichkeiten für Geräte.
  14. Umkleide
    Die Umkleide für das Hauswirtschaftspersonal sollte in der Nähe der Küche gelegen sein.
  15. Sanitärraume
    WC Personal / Dusche: Es sind mindestens zwei Personaltoiletten in direkter Verbindung zum Flur erforderlich. Bei zweigeschossiger Ausführung ist in jedem Geschoss je eine Personal- Toilette anzuordnen. Davon dient eine Toilette als WC-Damen und die andere Toilette als WC-Herren. Das Küchenpersonal nutzt diese Anlagen mit. Die für das Küchenpersonal erforderliche Dusche ist im Behinderten-WC möglich. Die Sanitärraume müssen den Anforderungen an die Altersklasse entsprechen, die sich in der Nutzung der Sanitärbereiche (getrennt nach Jungen und Mädchen oder zusammen) und der Höhe der Sanitärobjekte unterscheiden. Bei der Verteilung der Sanitärbereiche ist pro Geschoss von mindestens zwei getrennten Einheiten auszugehen, die je nach Nutzergruppe wie folgt eingeteilt werden können:
    WC Krippe und Kindergarten (gemeinsame Sanitärbereiche):
    Die Sanitärraume können von Jungen und Mädchen gleichzeitig gemischt genutzt werden und sind in räumlicher Nähe zu den Gruppenräumen unterzubringen. Pro Gruppe sind jeweils 2 Waschbecken und 2 WCs nachzuweisen. Zusätzlich ist eine Ablage für 20 - 25 Zahnputzbecher vorzusehen. Eine natürliche Belichtung und Belüftung der WC-Räume ist erforderlich.
    WC Hort (getrennte Sanitärbereiche):
    Den Gruppenräumen des Hortbereiches sind in räumlicher Nähe ein Sanitärbereich für Jungen und ein Sanitärbereich für Mädchen zuzuordnen. Es gelten die gleichen Anforderungen an die Ausstattung, Belichtung und Belüftung wie für den Krippen- / Kindergartenbereich.
    Behinderten-WC:
    Das Behinderten WC liegt im Erdgeschoss mit Zusatzfunktion als behindertengerechte Dusche und mit Platz für eine Wickeleinrichtung. Die Dusche ist auch vom Küchenpersonal zu nutzen.
  16. Technikraum
    Der Entwurf sollte alle notwendigen Technikflächen, Lüftungsanlagen sowie Schächte berücksichtigen und in den Grundrissen abbilden. Die Größe und Anordnung der Technikflächen sind entwurfsabhängig. Die im Raumprogramm angegebene Fläche von ca. 20 m² ist ein Orientierungswert und kann vom Verfasser sinnvoll aufgeteilt werden. Es steht den Entwurfsteilnehmern frei andere Flächen anzunehmen, soweit dies schlüssig und nachvollziehbar angegeben ist.
  17. Abstellfläche für Kinderwagen
    In der Halle sind ausreichend große Flächen für das Abstellen von Kinderwagen nachzuweisen. Es wird von einem Bedarf von ca. 2/3 der jeweils für Kinder unter 3 Jahren geplanten Plätze ausgegangen. Der Flächenbedarf richtet sich nach der Größe der Kindertageseinrichtung: Bei 4 Gruppen ca. 13 m² Gesamtstellfläche, Pro Kinderwagen wird mit ca. 0.5 m² Stellfläche gerechnet.
  18. Außenflächen / Außenraumgestaltung
    Die Freiflächen sollen als Spiel-, Lern- und Erfahrungsräume konzipiert werden. Sie sollen durch ihre Struktur und Ausstattung den Kindern Spielmöglichkeiten und Anregungen bieten. Die Übergangszone zwischen Aufenthaltsbereich und Außenraum ist dabei besonders zu berücksichtigen. Die Freifläche ist in Bewegungs- und Erfahrungsbereiche, in befestigte Flächen, begrünte Geländebereiche und Kinderbeete (von Kindern anzulegende Flächen) zu gliedern, dabei ist die Topografie des Geländes mit in die Gestaltung einzubeziehen.
    Detaillierte Angaben zur Außengestaltung sind der Anlage „Kindertagesstätte – Raumbuch / Außenanlage“ Teil E zu entnehmen.
    Die für die Verfasser wesentlichen Kriterien sind wie folgt kurz zusammengefasst:
    • vor den erdgeschossigen Gruppenräumen ist eine Terrasse als Übergangszone anzuordnen, Breite mindestens 3.00 m
    • Sonnenschutz ist für die Bereiche vor Gruppenräumen, am Sandkasten und partiell für die Spielflächen erforderlich
    • Flächen zum Aufstellen von Spielgeräten, wie Schaukel, Klettergerät, Rutsche, etc. müssen ausreichend vorhanden sein; ein Sandspielbereich und Sitzgelegenheiten sind vorzusehen
    • die Einfriedung erfolgt mit einer festen Umgrenzung und einem Tor am Hauptzugang, die Anliefer- und Pflegezufahrt ist davon getrennt und erhält eine zweiflügelige Toranlage (3.00 m Breite)
    • die erforderliche Fläche für den Müll muss für vier 1,1-cbm-Rollcontainer ausreichen
    • es sind 8 - 10 Fahrradstellplätze nachzuweisen
    • es ist Platz für zwei Außenanlagenräume, ca. 3.00 x 3.00 m oder alternativ ein Außenraum mit der Abmessung von 4.00 x 4.00 m vorzusehen als Lager für Außenmöbel und Außenspielgeräte
    • PKW Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung außerhalb der Einfriedung nachzuweisen. Für die 4-gruppige Kindertageseinrichtung sind mindestens 2 Stellplätze erforderlich.



Leistungen:   

  • Lageplan 1/500
  • Grundrisse mit Außenanlage 1/200
  • Ansichten, Schnitte 1/200
  • konstruktiver Schnitt
  • Innenräume ( Perspektivisch o.ä.)
  • Modell 1/200


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Käppel-Klieber, Abschlußarbeit, herausgegeben im Sommersemester 2010

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche