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HDA - Haus der Architektur

Schließung der Baulücke Richard-Wagner-Str. 6-10 in Köln

Die Baulücke wurde seit 1979 trotz bauwilliger Investoren nicht bebaut.
Dies liegt nicht nur daran, dass die Grundstücke Nr. 8-10 und das Grundstück Nr. 6 unterschiedliche Eigentümer haben.
Eine wirtschaftliche Bebauung ist weder für die Parzellen Nr. 8-10 noch für die Einzelparzelle Nr. 6 möglich, wenn die Schließung der Baulücke nicht zeitgleich erfolgt und ein gemeinsames Bebauungskonzept die planungsrechtlich relevanten Themen wie Grenzbebauung und Abstandsflächen regelt.

Da die Stadt Zugriff auf das Grundstück Nr. 6 hat, ist dieses Grundstück für das Haus Der Architektur vorgesehen.

Die Planung hat parzellenscharf auf dem 8 m breiten und 51 m tiefen Grundstück zu erfolgen. Themen wie:

  • Belichtung
  • innere Wegeführung
  • öffnen
  • zukunftsweisende Architektur

werden das Entwurfsthema bestimmen.

Über dieses Kernthema hinaus ist ein Gesamtkonzept für diese Baulücke zu entwickeln, das die Nahtstelle zum Haus der Architektur definiert und dieses sowohl in der Nutzung als auch in der Darstellung nach außen sinnvoll ergänzt.


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Wirtz, Diplomthema, herausgegeben im Sommersemester 2003

 
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