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Zugang für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Fachhochschulreife

Gem. § 49 Absatz 11 HG in Verbindung mit der „Ordnung für die Feststellung einer einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung" an der Universität Siegen vom 16. August 2006 in der jeweils geltenden Fassung  können Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Fachhochschulreife für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen zugelassen werden. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen über eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung verfügen. Diese Anforderungen können Sie im Detail der Seite "Studium ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife" entnehmen.
    Kurz zusammengefasst gilt bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,7 des Zeugnisses der Fachhochschulreife die Anforderung an die Allgemeinbildung als erfüllt. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt schlechter als 2,7 muss eine Eignungsprüfung als Nachweis der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik an der Universität Siegen abgelegt werden, die schlechter als 2,0 benotet sind. Durch eine Mindestnote in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zeugnis der Fachhochschulreife von 2 (gut) oder besser oder im Fach Englisch auch durch den Nachweis des Kompetenzniveaus B1 des Gemeinsamen uuropäischen Referenzrahmens (z.B. durch Bescheinigung des Sprachniveaus auf dem Zeugnis der Fachhochschulreife, das KMK-Sprachenzertifikat oder den Cambride Preliminary English Test) gilt der Nachweis in dem jeweiligen Fach ebenfalls als erbracht.
  2. Darüber hinaus muss eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt auf der Grundlage eines Eignungsgespräches, welches vom Department Architektur durchgeführt wird. Wenn eine einschlägige Berufsqualifikation vorliegt, z.B. durch den Abschluss eines Gesellenbriefes in einem Bauhandwerk oder einer Bauzeichnerausbildung kann von einem Eignungsgespräch abgesehen werde. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem persönlichen Eignungs- und Motivationsgespräch teilnehmen in dessen Verlauf auch „kleinere Tests“ (z.B. räumliche, dreidimensionale Wahrnehmung) durchgeführt werden können.
  3. Des weiteren ist eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren notwendig

Fristen und Termine

Bewerberinnen und Bewerber, für die diese Zugangsmöglichkeit zum universitären Bachelorstudiengang in Frage kommt, müssen ihre Bewerbung jeweils bis zum 15. Juli des Jahres beim Studierendensekretariat einreichen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,7 im Zeugnis der Fachhochschulreife müssen Prüfungen zum Nachweis der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ablegen, sofern diese Fächer im Zeugnis der Fachhochschulreife nicht mindestens mit der Note 2,0 abgeschlossen wurden.

Die Termine der Prüfungen sowie eventueller Vorbereitungskurse, Anmeldefristen u.dgl. entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
•    Deutsch
•    Mathematik
•    Englisch

Die Termine für die Feststellung der studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Studiengang Architektur finden bei Studienbeginn zum Wintersemester überlichweise mitte Juli statt; zu diesem Gespräch ergeht eine persönliche Einladung.

 
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