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Honorare

Seit 1990 ist in Dänemark eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die Honorare für Planungsleistungen durch Berechnung eines bestimmten Prozentsatzes der Gesamtbaukosten festlegte, nicht mehr gültig.
Heute bilden die Allgemeinen Bestimmungen für Technische Fachberatung und Technische Leistungen (ABR 89, ABR 92)  die Grundlage für die Berechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen17. Diese werden vom Praktiserende arkitekters Råd herausgegeben und haben nur empfehlenden Charakter18. Normalerweise geschieht die Honorierung nach Festhonorar aufgrund einer Berechnungsgrundlage (z. B. Flächen oder umbaute Kubikmeter), als Zeithonorar oder über eine Orientierung an den Baukosten19. Auch kombinierte Varianten, wie etwa eine nach Leistungsphasen gestaffelte Honorarvereinbarung, sind möglich und gebräuchlich. Bei Wohnungsbauten liegt das Honorar in der Regel bei ca. 6% der Bausumme20.


 

 

 

 

 

 

 

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Quellen:

 17    Vgl.  http://www.ixpos.de/sid_21D7198A4DC4BDACD634644967FBAD5A/nsc_true/Content/de/02
          _ LaenderUndBranchen/Branchen/Finanzen/Architektur/Profil__Daenemark.html, 04.05.04
 18    Honorarempfehlungen zu beziehen unter http://www.par.dk/publikationer, 21.05.04
 19    Vgl. ABR 89 Punkt 3 S. 11ff.
 20    Vgl. B. Beedholm, Bund der dänischen Architekten/Akademischer Verband der Architekten,
          Deutsches Architektenblatt 02/1996