Grundpraktikum
Aufgrund einiger Nachfragen nochmals der Hinweis :
das Grundpraktikum soll in einem Roh- oder Ausbaugewerk abgeleistet werden,
nicht im Architekturbüro !!!
Der Nachweis über das Grundpraktikum muss bis spätestens Anfang des 3. Semesters
im Praktikumsamt vorgelegt werden.
Der Abschluss einer entspr. Berufsausbildung wird als Grundpraktikum anerkannt,
Nachweise / Bescheinigungen bitte ebenfalls beim Praktikumsamt vorlegen !