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Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge Architektur

Pünktlich zum Beginn des Wintersemesters 2018/2019 wurden unsere neuen Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert.

Liebe Studierende,

pünktlich zum Beginn des Wintersemesters 2018/2019 wurden unsere neuen Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert. Die amtliche Veröffentlichung durch die Universität erfolgt in den nächsten Tagen.

Den Modulhandbüchern liegen die Prüfungsordnungen zugrunde, die der Fakultätsrat der Fakultät II am 25.07.2018 beschlossen hat.

Neu im Bachelorstudiengang Architektur mit dem Abschluss "Bachelor of Science"
Drei Entwürfe in frei wählbarer Reihenfolge sind zu bearbeiten, davon zwei Entwürfe mit hochbaulichem und ein Entwurf mit städtebaulichem Thema. (Die Entwürfe werden ab dem WiSe 2019/2020, analog zum 3. Sem. des neuen Studiengangs  angeboten) Entwürfe stehen zur Wahl aus dem Angebot aller Lehrgebiete des Departments Architektur.
Drei Kurzentwürfe, ggf. in Form von Entwurfsworkshops sind in beliebiger Reihenfolge eigenständig zu bearbeiten.
Der Erwerb von 15 LP im Wahlpflichtmodul kann erfolgen durch die Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen aus dem Fächerkatalog (alle Fächer aller Lehrgebiete  gem. Auflistung). Wahlweise können bis zu 2 von den 5 Lehrveranstaltungen in einem anderen Department der Fakultät II oder im Sprachenzentrum belegt werden. Es kann auch ein Praktikum im Umfang von 2-3 Lehrveranstaltungen absolviert werden.

Neu im Masterstudiengang  Architektur mit dem Abschluss "Master of Science" mit dem Schwerpunkt Planen und Bauen im Bestand
Drei Entwürfe in frei wählbarer Reihenfolge sind zu bearbeiten, davon max. eine Arbeit mit theoretisch-wissenschaftlicher Schwerpunktsetzung.
Lehrveranstaltungen stehen zur Wahl aus dem Angebot aller Lehrgebiete des Departments Architektur.
Drei Kurzentwürfe, ggf. in Form von Entwurfsworkshops sind in beliebiger Reihenfolge eigenständig zu bearbeiten.
Der Wahlpflichtbereich von 27 LP dient der individuellen Vertiefung und Schwerpunktsetzung. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, ihr wissenschaftliches Profil ohne fachlich thematische Vorgaben zu entwickeln und eigene Schwerpunkte bezogen auf die angestrebte Berufspraxis zu setzen. Dies kann erfolgen durch eine Schwerpunktsetzung Planen und Bauen im Bestand, eine Vertiefung im Bereich Kontext und Theorie mit einer stärkeren wissenschaftlichen Ausrichtung oder durch konstruktive und bauökonomische Vertiefungen.
Ebenso ist eine Ausrichtung auf ein breiteres Profil der Architektentätigkeit mit einer Differenzierung in mehreren Einzelbereichen möglich.
Wahlweise können bis zu 2 von 9 Lehrveranstaltungen aus einem anderen Department der Universität Siegen gewählt werden.

Liebe Studierende ab dem 3. Semester Bachelor und Master,

hier noch einige zusätzliche Erläuterungen für Sie. Was hat sich geändert und warum?

Auf einer Klausurtagung im Herbst 2016 hat sich das Department intensiv mit den bis heute gültigen Studiengängen (PO 2011) auseinandergesetzt und eine stärkere strukturelle und inhaltliche Verknüpfungen des BA- und das MA-Studiengangs sowie den Abbau von Hürden im Studium beschlossen.
Das BA-Studium nach der neuen PO 2018 bringt mehr Vermittlung von Grundlagenwissen in den ersten Semestern im Pflichtbereich mit einer sich aufbauenden Wahlfreiheit bei den neu eingesetzten, jedes Semester anzubietenden Entwürfen (ab dem 3. Sem.)  an Stelle der bisherigen nur jährlich stattfindenden Integrierten Projekte und einem geringeren Wahlpflichtblock, der erst im 5. und 6. Semester absolviert werden soll.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur BA-Arbeit wurden verändert. In der PO 2011 werden BA-Studierende mit 150 LP zur Abschlussarbeit zugelassen ohne näher zu definieren, was genau offen sein darf, das hat sich nicht bewährt. Zu viele Prüfungen, auch aus den ersten Semestern können noch nach der Abschlussarbeit absolviert werden.
Um der Abschlussarbeit als tatsächlichem Abschluss des Bachelorstudiums gerechter zu werden, wird daher in der PO 2018 der Abschluss der Module MB 1-19 sowie 20.1 gefordert, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Es dürfen nur die Exkursionen (bzw. einzelne Exkursionstage), das Modul Bauökonomie und Recht sowie das Wahlpflichtmodul offen sein.

Die Bezeichnung des Masterstudiengangs lautet Architektur, die Vertiefungsmöglichkeit „Planen und Bauen im Bestand“ bleibt bestehen.
Die bereits vorab (als Ergebnis der Klausurtagung) in 2017 eingeführte Wahlfreiheit im Entwurfsbereich an Stelle des Integrierten Projektes über 2 Semester und nur einem Freien Entwurf wird in der PO 2018 fortgeführt und sogar noch ausgeweitet, da hier zukünftig auch eine theoretisch-wissenschaftliche Arbeit im Entwurfsbereich möglich wird.
Im MA-Studiengang wurden Pflicht- und Wahlmodule reduziert zugunsten einer gewichtigeren Masterarbeit mit 24 LP.

Insgesamt haben wir versucht, Barrieren und Abhängigkeiten der Fächer und Semester untereinander abzubauen, so dass zukünftig Auslandsaufenthalte im Sinn der Internationalisierung und Praktika besser in den Studienverlauf integrierbar werden. Gleichzeitig wurden innerhalb der Fächer Kompensations-möglichkeiten im Bereich der Übungen und Prüfungen eingerichtet.

Info zu den Übergangsregelungen und auslaufenden Veranstaltungen siehe:
http://www.architektur.uni-siegen.de/veranstaltungen/
Es besteht die Möglichkeit in die jeweils neuen Prüfungsordnungen 2018 zu wechseln, nähere Informationen hierzu finden Sie
für den Bachelorstudiengang in der PO 2018, §29 (7)
für den Masterstudiengang in der  PO 2018, §28 (4)

Ihnen allen viel Erfolg
08.10.2018, Sibylle Käppel-Klieber, Univ. Prof. Dipl.-Ing., Architektin BDA
Prodekanin für Künstlerische Fächer und Qualitätsmanagement Fakultät II

 
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