Klausur Baurecht
Liebe Studenten/Innen,
für die Klausur am 27.03.2019 erteile ich folgenden Hinweis:
Bitte sehen Sie sich neben dem Nachtragsrecht nach VOB/B und BGB insbesondere die Funktionsweise der HOAI und der VOB/A an. Bitte lernen Sie auch die Rechtsprechung zu der "Privilegierung der VOB/B".
Viel Erfolg!
Mit lieben Grüßen
Falk Würfele