Lehre
Das Lehrgebiet Baurecht umfasst das Deutsche und Internationale öffentliche und private Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht sowie das Bau- und Vergabestrafrecht unter Einbezug des Themas Compliance bei Bauprojekten.
Es werden juristische Zusammenhänge zwischen Architekt – Bauherr sowie Bauherr – Bauunternehmungen behandelt. Hierzu gehören:
• Unternehmerverträge: VOB-Vertrag und BGB-Vertrag nach Inhalt und Art der Vereinbarung, insbesondere Problematik der Abnahme, Gewährleistung, Bedenkenanmeldung und Ordnungsgemäßheit der Abrechnung
• Architektenverträge: nach Inhalt, Form der Vertragsabschlüsse (Leistungsphasen, Schwierigkeitsgrad etc.), Haftungsfragen