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Lehre

Das Lehrgebiet Baurecht umfasst das Deutsche und Internationale öffentliche und private Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht sowie das Bau- und Vergabestrafrecht unter Einbezug des Themas Compliance bei Bauprojekten. 

Es werden juristische Zusammenhänge zwischen Architekt – Bauherr sowie Bauherr – Bauunternehmungen behandelt. Hierzu gehören:

 

• Unternehmerverträge: VOB-Vertrag und BGB-Vertrag nach Inhalt und Art der Vereinbarung, insbesondere Problematik der Abnahme, Gewährleistung, Bedenkenanmeldung und Ordnungsgemäßheit der Abrechnung

• Architektenverträge: nach Inhalt, Form der Vertragsabschlüsse (Leistungsphasen, Schwierigkeitsgrad etc.), Haftungsfragen