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Stellungnahme der BAK

Architekten für 5-jähriges Studium


Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), gab am 14. Juni einen Beschluss des BAK-Vorstandes zur Eintragungsfähigkeit von Hochschulabsolventen im Rahmen des Bologna-Prozesses bekannt. Kernpunkt ist die Forderung einer fünfjährigen Studiendauer, mindestens aber eines vierjährigen Studiums.
Schmid betonte, dass die BAK die Internationalisierung der Studiengange begrüße. Zur Führung des Titels sei jedoch auch im internationalen Kontext eine hinreichende Studiendauer unumgänglich: Ich bin froh, dass die Architektenkammern sich bundesweit erstmalig auf einen einheitlichen Standard verständigt haben. Die zunehmenden Anforderungen an Architekten und Stadtplaner machen eine qualitativ hochwertige Ausbildung wichtiger denn je.
In dem Beschluss des BAK-Vorstandes heißt es wörtlich: Alle Architektenkammern der Länder sprechen sich entsprechend UNESCO/UIA Charter for Architectural Education für ein insgesamt 5-jahriges Studium aus, mindestens jedoch für eine Mindeststudiendauer von vier Jahren Vollzeitstudium, wie es die EU-Architektenrichtlinie ausweist. Zusätzlich ist für die Eintragung bei einer Architektenkammer der Nachweis einer Berufspraxiszeit von mindestens zwei Jahren erforderlich.
Der Beschluss stellt insbesondere klar, dass Bachelorstudiengänge mit Studienabschlüssen unterhalb der Mindeststudiendauer von 8 Semestern nicht zu einer Berufsqualifikation führen, die zur Führung des Titels Architekt berechtigt. Das heißt u.a., dass Absolventen solcher Studiengänge nicht die Voraussetzungen zur Eintragung bei den Architektenkammem erfüllen.

Der vollständige Text des Vorstandsbeschlusses ist auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer abrufbar.

Dr. Claudia Schwalfenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der BAK
 
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