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Haftung / Versicherung

In Belgien basieren private Bauverträge auf den Artikel 1792 und 2270 des Code Napoleon1, der Loi Breyne (09.07.1971) und der königlichen Verordnung vom 21.10.1971. Die Abnahme wird durch einen einseitigen Rechtsakt des Auftragebers durchgeführt. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend, durch die vollständige Bezahlung und die vorbehaltlose in Besitznahme des Werkes erfolgen. Das Loi Breyne sieht eine provisorische Abnahme bei Fertigstellung des Werks und eine endgültige Abnahme bei Mängelfreiheit vor, die aufgrund  nicht wesentlicher Mängel nicht verweigert werden kann. Es ist jedoch rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob eine provisorische Abnahme die für die endgültige Abnahme typischen Rechtsfolgen auslöst. Daher sollte die provisorische Abnahme als Beginn der Gewährleistungsfristen vertraglich festgelegt werden. Mit der endgültigen Abnahme endet die Haftung des Unternehmers für offensichtliche und nicht vorbehaltene Mängel und eine zehnjährige Garantie (Décennale §2270 CC) beginnt. Haftungsbeschränkungen sind nicht zulässig, eine Ausweitung der Haftungsbedingungen jedoch möglich. Die Haftung umfasst hauptsächlich versteckte und die Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigende Mängel. Kann das Gebäude nicht zweckbestimmt genutzt werden, liegt kein Schadensfall im Sinne der Décennale vor, sondern es gilt nach allgemeinem Vertragsrecht eine Haftung für versteckte Mängel über 30 Jahre2.
In Belgien müssen Kammermitglieder nach Artikel 15 des Règlement de Déontologie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung beinhaltet die Décennale, eine Abdeckung der 10-jährigen Haftungspflicht gegenüber dem Bauherren3.

 

 

 

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Quellen:

 1         Originaltext unter http://www.ordredesarchitectes.be/fr/texts/code_civil.htm#1792, 20.05.04   
 2         Vgl. S. Buchinger, Freie Berufe – Regelungssysteme, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Wien 1999
 3         Vgl. http://www.ordredesarchitectes.be/fr/texts/recommandation_assurance.htm, 21.05.04 und Ordre des Architectes,
           Guide du jeune architecte, chapitre 11, Les assurance, 21.05.2004