Baurecht
In Dänemark wird die Baugesetzgebung einheitlich geregelt, während auf lokaler Ebene nur zusätzliche Auflagen für bestimmte Bautypen wie Geschäfte, Bürogebäude, Theater oder ähnliches definiert werden21.
Die wichtigsten dänischen Gesetze im Bau- und Planungsbereich sind das Planungsgesetz (Lov om Planlægning) von 1992 zur Regelung des Raumplanungsverfahrens und das Baugesetz (Byggelov) von 1977, das durch zwei begleitende Verordnungen ergänzt wird. Diese sind die Gebäudeverordnung (Byningsreglement) von 1995, die sich auf industrielle, kommerzielle und institutionelle Gebäude sowie öffentliche Parkplätze bezieht, und die Gebäudeverordnung für kleine Gebäude von 1998, die private Einfamilienhäuser, Ferienhäuser und Garagen regelt. Sie enthalten Vorgaben zu Abmessung und Positionierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (Abstand zu Grundstücksgrenzen, Raumhöhe, Korridor- und Türbreiten), Regelungen zu Behindertengerechtigkeit, bauphysikalische Vorgaben im Schall-, Witterungs- und Brandschutz, zur Klimatisierung und Ventilation sowie zur Energie- und Rohstoffeffizienz. Zusätzlich sind noch das Umweltgesetzbuch (Lov om Miljøbeskyttelse) und weitere Vorschriften für den Ausbau von Infrastrukturen, den Denkmalschutz, die Energieversorgung oder auch das Sommerhaus- und Campinggesetz zu nennen22.
Dänemark ist in 14 Verwaltungsregionen unterteilt, die insgesamt 275 Städte und Gemeinde umfassen. Die Regionalverwaltungen haben die Pflicht, einen Regionalplan (Regionalplanskitse) zu erarbeiten, der auf kommunaler Ebene in Strukturpläne (Flächennutzungsplan, Kommuneplan) umgesetzt wird, die wiederum in einem Lokalplan als verbindlichen Bebauungsplan aufgehen können23.
Ein Bauantrag kann prinzipiell von jedem ohne Einschaltung eines Architekten eingereicht werden, die Beauftragung eines Architekten und entsprechender Fachplaner wird dringend empfohlen, da die Behörde für die eingereichten Traglastberechnungen das Zertifikat eines professionellen Statikers verlangen kann24.
Abb. 1: Beispiel dänischer Strukturplan für Odense25
Abb. 2: Beispiele von dänischen Lokalplänen26
Für die dänische technische Normung ist der Dänische Rat für Standardisierung DS (Dansk Standard) als unabhängiger privater Verband zuständig27. Er verzichtet auf die Erarbeitung nationaler technischer Normen und arbeitet vollständig auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Dänische Normen haben empfehlenden Charakter, sofern sie nicht durch einen staatlichen Rechtsakt als rechtlich verbindlich erklärt werden (Ende 1995 ca. 8 % der technischen Normen)28.
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Quellen:
21 Vgl. EU-Compendium Denmark, Bd. 28 C, Luxemburg 1999 S. 17ff., 29ff.
22 Vgl. F.M. Meijer/H.J. Visscher, Building Regulations in Europe, Part 1, Delft 2002 S. 26f.
23 Vgl. EU-Compendium Denmark, Bd. 28 C, Luxemburg 1999 S. 38ff.
24 Vgl. F.M. Meijer/H.J. Visscher, Building Regulations in Europe, Part 1, Delft 2002 S. 31
25 Quelle : EU-Compendium Denmark, Bd. 28 C, Luxemburg 1999 S. 120
26 Quelle : EU-Compendium Denmark, Bd. 28 C, Luxemburg 1999 S. 50
27 Internet-Auftritt unter http://www.ds.dk, 03.06.04
28 Vgl. T. Zubke-von Thünen, Technische Normung in Europa, Berlin 1999 S. 603 f.