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Baurecht

Die Regulierung der Bautätigkeit beruht in Finnland auf dem Baugesetz (rakennuslaki) von 1958 (aktuelle Fassung vom Januar 200027), das die planungsrechtliche Grundlage für Flächennutzungen und Bauvorhaben enthält, und den Baudekreten (rakennusasetus)28. Die wesentlichen Baugesetze und -regelungen gelten landesweit, wobei die lokalen Vorgaben der Gemeinde je nach den örtlichen Gegebenheiten variieren können:

- das regionale Raumentwicklungsgesetz (laki alueiden kehittämisesta, 1993);es definiert deren planungstechnische Befugnisse der Regionalen Räte.
- die Nationale Finnische Bauverordnung (Suomen rakentamismääräyskokoelma) ; sie regelt beispielsweise die Bautechnologie und –sicherheit.
- das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (laki ympärisstövaikutusten arvioinnista)
- das Gesetz zur Regelung des Nachbarschaftsverhältnisses (laki eräistä naapuruussuhteista)
- das Denkmalschutzgesetz (rakennussuojelulaki)

Beispiel finnischer Regionalplan Lahti

Abb. 1: Beispiel finnischer Regionalplan Lahti29

Das finnische Baugesetz definiert die rechtlichen Grundlagen zur Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung und Bebauung und wird in landesweit einheitlichen Bauverordnungen umgesetzt. Auf regionaler Ebene existieren seit 1994 19 Regionale Räte (maakunnalliset liitot), die einerseits den Strategischen Regionalplan (seutusuunnitelma) als unverbindliche Richtlinie und Entwicklungsziel und andererseits den rechtlich verbindlichen Regionalen Flächennutzungsplan (seutukaava) herausgeben30. Auf lokaler Ebene werden auf dieser Grundlage folgende Pläne entwickelt:


- der Gesamtplan (yleiskaava)
- der Städtische Plan (asemakaava) als Detailplan
- der Bebauungsplan (rakennuskaava) für ländliche Siedlungen
- der Küstenplan (rantakaava)


Detailpläne gelten maximal 13 Jahre und sind nach Ablauf zu überprüfen und ggf. neu zu erstellen31.  Die finnische Bauordnung schreibt eine Baugenehmigung (rakennuslupa) der Gemeinde bei einem Neubau oder umfangreichen Umbau in Gebieten mit oder ohne Bebauungsplan vor32. Die Baugenehmigung wird von der kommunalen Baubehörde überprüft und während der Ausführungsphase durch Kontrollen der Ausführung unterstützt.
Eine Besonderheit in Finnland ist das Gewohnheitsrecht, auf eigenem Küstenland bauen zu dürfen (perusrakennusoikeus). Dadurch wurden in den vergangenen Jahrzehnten weite Küsten- und Seengebiete mit zahlreichen Ferienhäusern ohne besondere Genehmigung bebaut. Zum Schutz der Küstenzonen vor weiterer unkontrollierter Bebauung ist seit 1990 ein nationales Küstenschutzprogramm (seit 1997 als Zusatz zum Baugesetz) in Kraft, das eine Bebauung von Küstenzonen ohne einen genehmigten Küstenplan verbietet33.
Die finnische Normung wird von der unabhängigen Normungsgemeinschaft SF (Suomen Standardisoimisliitto) durchgeführt34. Insgesamt wurden über 15.000 Normungsdokumente mit dem Namen SFS Standards erarbeitet, die komplett zweisprachig (englisch/finnisch) im SFS Catalogue zu erhalten sind35.

Ablauf des finnischen Baugenehmigungsverfahrens

Abb. 2: Ablauf des finnischen Baugenehmigungsverfahrens36

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Quellen:

 27   Vgl. Land Use and Building Act, http://www.ymparisto.fi/eng/environ/legis/landuse.htm, 13.09.03
 28   Vgl. EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 21f.
 29   Quelle: EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 108
 30   Vgl. EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 38ff.
 31   Vgl. Land Use and Building Act, http://www.ymparisto.fi/eng/environ/legis/landuse.htm, 13.09.03
 32   Vgl. EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 47ff.
 33   Vgl. EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 58
 34   Vgl. SFS in English, http://www.sfs.fi/esisa.html, 04.09.03
 35   Finnische Normen sind online zu erhalten unter http://sales.sfs.fi, 27.05.04
 36   Quelle: EU-Compendium Finland, Bd. 28 D, Luxemburg, 1999 S. 48