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Architektur- und Ingenieurbüros

In Frankreich ist eine Pflichtmitgliedschaft in einer Architektenkammer für den Titel Architecte notwendig. Insgesamt existieren 26 Regionalkammern14, die den auf überregionaler Ebene tätigen Nationalrat (Conseil Nationale de l´Ordres des Architectes, CNOA) wählen15, ein von staatlicher Seite anerkanntes Gremium für Fragen des Berufsstands der Architekten. Obwohl es sich bei französischen Architektenkammern um private Organisationen handelt, haben sie das Disziplinarrecht gegenüber ihren Mitgliedern. Gemäß der gültigen Gesetzgebung (Artikel 26 des Architektengesetzes und einem Dekret vom 20.03.1980 zu den beruflichen Pflichten) hat das Mitglied an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zusammen mit der UNSFA (Union Nationale des Syndicates Français d´Architectes)16 wurde die GEPA (Groupe d´Education permanente des Architectes) ins Leben gerufen, die in Zusammenarbeit mit den Architektenkammern landesweit die berufliche Fortbildung durchführt17.
Die Grundlage für den Schutz des Titels Architecte bildet das Architektengesetz (Loi N. 77-2 du 3 janvier 1977 sur l´architecture)18. Eine Mitgliedschaft bei der regionalen Architektenkammer, dem Ordre des Architectes, bildet die obligatorische Voraussetzung, um den Titel führen zu dürfen und sich niederlassen zu können. Der Antrag auf Aufnahme ist beim Regionalvorstand einzureichen.
Der §1 des französischen Architektengesetz verpflichtet Bauherrn, einen Architekten zu beauftragen, wenn er ein genehmigungspflichtiges Bauprojekt realisieren will. Dies ist allerdings nicht bei einfachen Gebäuden mit einer maximalen Fläche (SHON19) von 170m², bzw. bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit einer maximalen Fläche von 800m² notwendig. Dadurch wird ein großer Teil des Baumarktes nicht von Architekten sondern eher durch Bauträger und Bauunternehmen bedient.
Die Bezeichnung Ingénieur ist in Frankreich nicht geschützt, der Ingénieur diplomé wird jedoch gesetzlich reglementiert (Loi du 10.Juillet 1934)20. Die Einhaltung von Ausbildungsstandards die zum Titel führen werden durch die CTI (Commission des Titres d´ingénieurs) überwacht21. Für den Titel des Beratenden Ingenieurs (Ingénieur-Conseil) ist ein Kammereintrag in die Chambre des Ingénieur-Conseils de France notwendig22.

 

 

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Quellen:

 14   26 Regionalkammern, davon vier für die Departements in Übersee, Überblick und Adressen unter
       http://www.architectes.org/documents/vie-institution/conseils-regionaux/Coord26cr.htm, 23.05.04
 15   Internet-Auftritt unter http://www.architectes.org, 23.05.04
 16   Internet-Auftritt unter http://www.unsfa.com, 23.05.04
 17   genaue Inhalte des GEPA unter http://www.archi.fr/DAPA/pdf/form2000.pdf, 23.05.04
 18   Volltext unter http://www.architectes-rhone-alpes.org/lois.htm, 22.05.04
 19   SHON: surface hors oeuvre nette
 20   Volltext des Ingenieurgesetzes unter http://membres.lycos.fr/uni/services/loi.htm, 23.05.04
 21   weitere Informationen auf der offiziellen Weseite http://www.commission-cti.fr, 23.05.04
 22   Vgl. W. Oberlander/V. Vorbeck, Ingenieure in Europa: Frankreich, Der Dipl.-Ing.
       ist fast ein gemachter Mann, Deutsches Ingenieurblatt 03/1997