Honorare
In Frankreich muss zwischen öffentlichen und privaten Verträgen unterschieden werden. Private Aufträge werden frei verhandelt45, die Regelungen berufen sich aber oft auf den Einheits-Architektenvertrag des CNOA46. Es wird entweder eine pauschale Vergütung oder ein proportionales Honorar vereinbart, dass sich auf den Gesamtbetrag der Bauarbeiten oder zu den vom Architekten in der Planungsphase ermittelten Baukosten bezieht. Regelungen nach Zeitaufwand werden ebenfalls benutzt. Die im Anhang des Architektenvertrags veröffentlichte, unverbindliche Honorartabelle gliedert sich in fünf Kategorien, die je nach Schwierigkeit der Ausführung des Bauvorhabens nach ähnlichem Prinzip wie in der HOAI gestaffelt sind47. Grundsätzlich sollen nach Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums die Honorare nicht durch Vereinbarung, sondern nur den freien Wettbewerb festgestellt werden.
Bei öffentlichen Aufträgen wurde bis 1973 aufgrund einer Verordnung das Honorar im Verhältnis zum Gesamtauftragswert ermittelt. Seit 1973 wird bei der Berechnung zwischen standardisierten und nicht standardisierten Leistungen unterschieden, die entsprechend der Vielschichtigkeit eines Vorhabens in Komplexitätsnoten 1 bis 10 unterschieden werden und maßgeblich für die Höhe des Honorars sind48. Seit dem 01.12.1986 ist in Frankreich die Honorierung nach jeglichen Tariftabellen verboten49. Es gibt zwar einen Leitfaden50 der Regierung, der bei den Honorarverhandlungen bei öffentlichen Aufträgen helfen soll, dieser wird aber auf Grund seiner Freiwilligkeit von den Auftraggebern nicht unbedingt beachtet.
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Quellen:
45 Vgl. W. Kromik, Das Architekturbüro, Düsseldorf 1999 S. 80.
46 Conseil Nationale de l´Ordres des Architectes: Nationalrat der Architektenkammer.
47 Vgl. J. Bork et al., Planen und Bauen in Frankreich, Seminararbeit an der TU Darmstadt, WS99/00 S.18
48 Vgl. W. Kromik, Das Architekturbüro, Düsseldorf 1999 S. 80.
49 Vgl. http://www.architectes.org/documents/vie-professionnelle/exercice-profession/p232.htm, 23.05.04
50 MIQCB (Mission interministérielle pour la qualité des constructions publiques)