Vertragsrecht
Das französische Recht unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Aufträgen. Öffentliche Aufträge werden durch die CCAG (Cahiers des Clauses Administratives Generales) geregelt, wohingegen private Aufträge durch Standardverträge der AFNOR reglementiert werden27. Inhaltlich beschäftigen sich beide Regelungen mit Gewährleistung, Abnahmeverfahren, Preisen, vertraglichen Änderungen und weiteren baurelevanten Details28.
Der Architektenvertrag (contrat d´Architecte) ist ein Einheitsvertrag, der vom Nationalrat der Architektenkammer (Conseil Nationale de l´Ordres des Architectes, CNOA) herausgegeben wird29. In unverbindlicher Form regelt er das Verhältnis zwischen Architekt und Auftraggeber und definiert die jeweiligen Verantwortlichkeiten. Der Vertrag ist in eine Präambel und fünf Abschnitte sowie eine (unverbindliche) Honorartabelle im Anhang gegliedert. Die Präambel nennt neben den Verpflichtungen der Vertragspartner die drei grundsätzlichen Rahmengesetze:
- das Gesetz vom 3. Januar 1977 über die Architektur und ihre Anwendung,
- das Gesetz vom 11. März 1957 zum Urheberrecht und
- das Gesetz vom 4. Januar 1978 über Haftung und Versicherung im Baubereich.
Der erste Abschnitt (Généralités) behandelt die Versicherungspflicht von Bauherr und Architekt sowie die Mandatierung des unabhängigen staatlichen Prüfingenieurs (contrôleur technique). Der zweite Abschnitt (Vertragsablauf – Déroulement du contrat) differenziert den Auftragsumfang in verschiedene Leistungsphasen. Ein dritter Abschnitt regelt die Vergütung des Architekten (Rémunération), während der vierte Abschnitt ergänzende Leistungen und deren Honorierung (Missions complémentaires et dispositions particulières) aufzählt. Als solche Leistungen gelten u.a. eine Massen- und Kostenermittlung, die Beteiligung an der Steuerung der Bauarbeiten oder eine Gestaltung der Innenräume. Im fünften Abschnitt (Höhere Gewalt und Vertragsbruch – Indisponibilité, résiliation) werden die spezifischen Vertragsbestimmungen genannt30.
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Quellen:
27 Vgl. W. Dürig/B. Lageman, Zukunftsstudie Baugewerbe NRW, Regulierungssystem Produktmarkt, RWI Essen 2003
28 Vgl. Ax et al., S. 9, http://www.ifbau.de/downloads/ProfessorAxSkript1.pdf, 29.09.03
29 Alle Vertragsvorlagen der Kammer unter http://www.architectes.org/vie_professionnelle, 23.05.04
30 Originaltexte unter http://www.architectes.org/documents/vie-professionnelle/contrats/contrats.htm, 23.05.04