Baurecht
Die Bauvorschriften in Irland lassen starke formale und inhaltliche Analogien zu Großbritannien erkennen, es existiert eine starke nationale Zentralisation bei der Gesetzgebung 1. Die irische Bauordnung und alle damit assoziierten, landesweit gültigen Vorschriften werden vom Ministerium für Umwelt und Lokalregierung (Ministry for the Environment and Local Government) herausgegeben und von den 88 lokalen Planungsbehörden (Local Planning Authorities) umgesetzt 2. Die raum- und stadtplanerischen Grundsätze werden hauptsächlich durch die lokalen Bauleit- und Entwicklungspläne (Development Plans) für ihre jeweilige Region vorgegeben, die spätestens alle sechs Jahren überarbeitet werden und detaillierte Nutzungszonierungen für das gesamte Gebiet vorsehen. Die lokalen Bau- und Planungsgesetze (Local Government (Planning and Development) Acts und die Building Control Acts 1990 & 1997) regeln die Bodennutzung und die baulichen Entwicklung, z.B. durch die Aufstellung von Bauleitplänen, sowie die Verfahren der planungsrechtlichen Genehmigungen. Die technisch-bauordnungsrechtlichen Regeln werden durch die nationalen Baubestimmungen (Building Regulations) vorgegeben. Zusätzlich existieren eine Reihe weiterer Gesetze und Bestimmungen wie z.B. Immissionsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen (Safety Health and Welfare at Work Regulations), die Naturschutz- und Denkmalschutzgesetze und das Gesetz über den Wohnungsbau (Housing Act, 1969) 3.
Die Errichtung neuer Bauwerke, äußere Veränderungen und Erweiterungen von Gebäuden sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden und Grundflächen bedürfen einer planungsrechtlichen Genehmigung (Planning Permission), wohingegen kleinere Bauvorhaben oder Änderungen wie z.B. Gartenhäuser oder Erweiterungen unter einer Fläche von 13 m² keine gesonderte Genehmigung erfordern 4. Ebenso wie in Großbritannien kann ein Vorbescheid (Outline Permission) eingeholt werden, der die grundsätzliche Zulässigkeit von Bauvorhaben klärt. Nur zusammen mit der Planning Approval (zur Klärung der Details) kann eine vollständige planungsrechtliche Genehmigung (Planning Permission oder auch Full Permission) erwirkt werden.
Ebenso wie in Großbritannien ist auch in Irland zusätzlich bei allen Arten von Bauvorhaben eine bauordnungsrechtliche Genehmigung einzuholen.
In Irland werden Normen durch die Nationale Irische Normungsbehörde NSAI (National Standards Authority of Ireland) auf Grundlage des NSAI Act und der Metrology Act von 1996 erarbeitet und herausgegeben 5. Seit April 2002 ist das Distributionsunternehmen ILI mit dem Vertrieb irischer und internationaler Normen betraut 6.
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Quellen:
1 Vgl. EU-Compendium Ireland, Bd. 28 H, Luxemburg, 1999 S. 32
2 Vgl. http://www.environ.ie/planning/planning.html, 24.09.03
3 Vgl. Ireland´s Planning system, Department of the Environment and Local Government,
http://www.environ.ie/planning/planning.html, 24.09.03
Vgl. Planning and you, ENFO Service, Dublin, http://www.enfo.ie/leaflets/bs1.htm, 03.06.04
4 Vgl. G. Schmidt-Eichstaedt, Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union, Köln 1995 S. 91ff.
5 Vgl. NSAI Homepage http://www.nsai.ie, 03.06.04
6 Vgl. Irish Standards now exclusively from ILI, http://www.ili.co.uk/cgi-bin/specform/de/NSAINEWS1,