Haftung / Versicherung
Die Garantiefrist beginnt nicht mit der Abnahme des Werkes, sondern mit der Ingebrauchnahme. Dabei wird nach italienischem Zivilgesetzbuch zwischen einer zwei- und einer zehnjährigen Haftung differenziert. Die zweijährige Gewährleistungspflicht gilt für Abweichungen der zugesagten Eigenschaften und Konstruktionsfehler, die bei der Abnahme vorbehalten wurden. Das Verschulden des Unternehmers wird bei Schäden grundsätzlich zugrundegelegt. Die zehnjährige Garantie gilt für schwerwiegende Mängel, welche die Stabilität und Standfestigkeit des Gebäudes beeinträchtigen. Abweichend von der zweijährigen Garantie beginnt diese mit dem Ende der Arbeiten. Hier erfolgt die Beweislast des Verschuldens durch den Auftraggeber1. Architekten haften nur beschränkt, wenn sie lediglich Planungsleistungen übernehmen. Wenn sie neben der Planung auch die Bauleitung übernommen haben, beträgt die Haftung 10 Jahre für gravierende Mängel und 5 Jahre bei minderschweren Schäden2.
Die öffentliche Verwaltung verpflichtet Architekten in Italien zu einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung (Assicurazione professionale3), die sich jedoch ausschließlich auf den Zeitraum zwischen der Übertragung des Auftrags und der Vollendung des Werks beschränkt und somit im Sinne des Verbraucherschutzes nur die wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn vertritt4. Die Versicherungssumme muss beispielsweise in der Provinz Bozen mindestens das Dreifache des vereinbarten Honorars betragen5. Für den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer besteht keine ausdrückliche Versicherungspflicht, allerdings ist dieser verantwortlich für alle Beschädigungen, die von dem Grundstück oder dem Gebäude ausgehen.6
Quellen:
1vgl. Schwarz H., Das Bauvertragsrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - IV.Italien
2http://www.weltrecht.de/autoren/texte/veroeffentlichungen/sw_bauvertragsrecht.htm, 20.04.02
3Vgl. http://www.ixpos.de/sid_21D7198A4DC4BDACD634644967FBAD5A/nsc_true/Content/de/02__LaenderUndBranchen/Branchen/Finanzen/Architektur/Profil__Italien.html, 04.05.04
4vgl. Versicherung, Ordine Bolzano, http://www.bz.archiworld.it/tariffa/tar2.html, 23.05.04
5vgl. http://www.coac.net/internacional/praprof_w.htm, 23.05.04