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Architektur- und Ingenieurbüros

Da es in Luxemburg keine Ausbildungsmöglichkeit für Architekten und nur eine Fachhochschule für Ingenieure gibt, wurden auch schon vor der EU-Gründung Universitäts- und Hochschuldiplome anderer europäischer Länder anerkannt.1 Die Architektenkammer in Luxemburg2  (L´Ordre des Architectes et des Ingénieurs Conseils de Luxembourg, OAI) wurde 1990 auf Grundlage des Gesetzes vom 13. Dezember 1989 zur Organisation des Berufsstands der Architekten und Ingenieure in Luxemburg gegründet3. Die Organisation von Architekten und beratenden Ingenieuren in einem gemeinsamen Berufsverband ist im europäischen Vergleich ungewöhnlich. Eine obligatorische Mitgliedschaft im Ordre existiert für alle Architekten und beratenden Ingenieure, wenn sie freiberuflich in Luxemburg tätig werden wollen4. Ebenso können Architekten und Ingenieure, die Verantwortlichen oder Angestellten im privaten Sektor, die sich mit der Erarbeitung von Entwürfen und mit Studien im Bereich des luxemburgischen Bauwesens befassen, auf freiwilliger Basis Mitglied werden. Der Charakter eines Entwurfs (architektonisch/ technisch/ gemischt) entscheidet, ob er von einem Architekten oder einem beratenden Ingenieur zu erarbeiten ist. Innerhalb des Verbands besteht eine Ausschreibungspflicht für die Bereiche Bauwesen, Landschaftsgestaltung und Städtebau. Der Verband überwacht die Einhaltung des Verhaltenskodex durch seine Mitglieder und übernimmt im Streitfall eine Vermittlerrolle zwischen den Mitgliedern des Verbands und deren Kunden.
Für die Anerkennung eines Architekturdiploms muss dieses im Diplomregister des Nationalen Bildungsministeriums eingetragen sein. Der Schutz des Titels des Architekten ist im Gesetz vom 13. Juni 1963 geregelt, das Gesetz vom 28. Dezember 1988 reglementiert die Berufsausübung des Architekten; im Gesetz vom 13. Dezember 1989 wird der Schutz der Berufsausübung von Architekten und unabhängigen Ingenieuren festgelegt.5 

Situation der Architekturbüros
Die ca. 600 eingetragenen Architekten in Luxemburg ergeben eine Architektendichte von 1,37‰ 6. Ähnlich wie in Deutschland entlang der HOAI geplant wird, wird die Arbeit der Architekten in Luxemburg in neun Leistungsphasen (phases distinctes) eingeteilt.
Die Phasen lauten:
1.        Recherche de données de base du projet (Grundlagenermittlung)
2.        Avant projet, conception et esquisses (Vorentwurf)
3.        Projet, développement de la conception, étude du coût (Entwurf)
4.        Demande d'autorisations (Genehmigungsplanung)
5.        Etudes et plans détaillés des éléments de la construction (Ausführungsplanung)
6.        Elaboration des cahiers des charges suivant corps de métiers (Vorbereiten der Vergabe)
7.        Appels et appréciation des offres (Mitwirken bei der Vergabe)
8.        Direction de l'exécution des travaux (Objektüberwachung)
9.        Assistance à la réception des travaux (Objektbetreuung)


Quellen:
1Vgl. H. Hermann, Recht der Kammern und Verbände Freier Berufe, Baden-Baden 1996 S. 193

2Internet-Auftritt unter http://www.oai.lu/content/oai/oai_home, 22.05.04
3Vgl. http://www.architectes.org/Rub_2/p241.htm, 22.04.02
4Vgl. Einschreibungsunterlagen unter http://www.oai.lu/utils/images/948.doc, 22.05.04
5Vgl. http://www.oai.lu 22.05.04 und P. Hurt, Architekten und beratende Ingenieure im Großherzogtum Luxemburg, Deutsches Architektenblatt 04/1996
6Vgl. http://www.e-coac.org/home/english/fhomeitineraris.htm, 27.05.04