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Architektur- und Ingenieurbüros

 Mitarbeiter in niederländischen Planungsbüros

Abb. 2: Mitarbeiter in niederländischen Planungsbüros 1

 

In den Niederlanden existieren zwei Ausbildungswege zum Architekten: entweder durch ein Studium an einer Technischen Universität in Delft oder Eindhoven (Titel: Bouwkundig Ingenieur) mit einer zusätzlichen zweijährigen Praxisausbildung oder durch ein Studium an einer Academie van Bouwkunst (Abschluss: Diplom), das sich dadurch auszeichnet, dass die Hälfte der Ausbildungszeit aus praktischer Büroarbeit besteht2. Zusätzlich gibt es noch eine Postgraduierten-Ausbildung für Architekten am Berlage-Institut2.
Der Architektentitel ist in den Niederlanden seit dem Jahr 1988 durch das Gesetz über den Architektentitel (Wet op de Architectentitel) geschützt2, die Berufausübung ist allerdings nicht reglementiert. Von den Ministerien für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau und Umwelt (VROM)3 wurde die Umsetzung des Gesetzes dem Architektenregister SBA (Stichting Bureau Architectenregister) übertragen6. Nur das SBA darf Dokumente gemäß Architektenrichtlinie 85/384 ausstellen. Eingeschriebene Architekten erfüllen die Ausbildungsanforderungen und können ihren Beruf als Freiberufler, behördlich Angestellter oder als Mitarbeiter in einem Architekturbüro ausüben7.
Der eigentliche Qualifizierungsmaßstab ist aber die Mitgliedschaft im Bond van Nederlandse Architecten (BNA)8. Hinter dem BNA steht der in den Niederlanden wichtigste allgemeine Berufsverband für Architekten, er ist theoretisch für jeden freiberuflichen und im öffentlichen Dienst tätigen Architekten zugänglich. Der Ehrenkodex fordert jährlich ca. 30 Stunden beruflicher Fort- und Weiterbildung und erlaubt es Architekten nicht, als Bauunternehmer tätig zu sein9. Anwärter auf Mitgliedschaft im BNA müssen verschiedene Vorraussetzungen erfüllen: zunächst ist eine Eintragung im gesetzlichen Architektenregister (Wettelijk Architectenregister) erforderlich. In den ersten zwei Jahren wird er als Mitgliedsanwärter des Verbandes geführt und sammelt in diesem Zeitraum Praxiserfahrung unter Betreuung eines BNA-Architekten. Erst nachdem eine ausreichende Praxiserfahrung bescheinigt wurde, ist der Architekt vollwertiges Mitglied des BNA10.
Einen Titelschutz für Ingenieure gibt es nicht11. Da das Planvorlagerecht nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt ist, stehen Architekten in starker Konkurrenz mit Ingenieuren, Projektberatern, privaten Zeichenbüros und Management Consultants.

 

 

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Quellen:

 1          Vgl. Döhm R., Impact of Enlargement […],S.211, Stand 1994, RWI-Essen, November 2000
 2          Vgl. B. Visser, Architekten in den Niederlanden, die Position des Architekten, Deutsches Architektenblatt 05/1996
 3          Vgl. P. van Assche, Architekten ohne Grenzen, Teil 12: Benelux-Länder, Deutsches Architektenblatt 02/2003
 4          Vgl. http://www.rijksbouwmeester.nl/script/index_project.jsp?pge_long_title=&pge_id=84&ctt_id=76556, 23.05.04
 5          Internet-Auftritt unter http://www.vrom.nl/pagina.html, 23.05.04
 6          Internet-Auftritt unter http://www.architectenregister.nl/, 23.05.04
 7          Vgl. http://www.architectenregister.nl/sba.php?p=4, 23.05.04
 8          Internet-Auftritt unter http://www.bna.nl, 23.05.04
 9          Vgl. http://www.bna.nl/home/Welkom_bij_de.BNA, 23.05.04
 10         Vgl. http://www.bna.nl/home/Welkom_bij_de.BNA, 23.05.04
 11         Vgl. H. Hermann, Recht der Kammern und Verbände Freier Berufe, Baden-Baden 1996 S. 240