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Haftung / Versicherung

Niederländische Werkverträge basieren auf dem Zivilgesetzbuch, Artikel 1640-1652. Ein Überarbeitungsentwurf des niederländischen Zivilgesetzbuchs sieht einen Anspruch auf Mängelbeseitigung für Bauleistungen von 20 Jahren vor. Der Auftraggeber muss Mängel bei Entdeckung rügen, die dann vom Unternehmer innerhalb von zwei Jahren beseitigt werden müssen1. Für die Praxis sind allerdings das Gesetz über den Wohnungsbau von 1964 und die VOB/B-ähnlichen Uniforme Administratie Voowarden (UAV) von wesentlich größerer Bedeutung. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Bauten findet in aller Regel nicht statt. Die Abnahme kann ausdrücklich in Anwesenheit oder stillschweigend erfolgen, wenn keine Besichtigung durch den Auftraggeber durchgeführt wird. Die Abnahme kann nicht aufgrund geringfügiger Mängel abgelehnt werden, solang das Bauwerk nutzbar ist. Die Abnahme befreit nach UAV alle Parteien von ihren vertraglichen Pflichten2.
Die Haftung des Unternehmers dauert zehn Jahre für Mängel und für Schäden, die aus der Beschaffenheit des Baugrundes resultieren. Für schwere und versteckte Mängel können die Parteien ergänzende Vertragsbedingungen vereinbaren. Im Schadensfall muss der Unternehmer seine Unschuld nachweisen3.  Die Haftung des Architekten bei schuldhafter Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der Sorgfalt beläuft sich derzeit auf 5 Jahre nach Fertigstellung4. Es gibt in den Niederlanden für Architekten keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, allerdings fordert der BNA eine Berufshaftpflichtversicherung von seinen Mitgliedern 5.

 

 

 

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Quellen:
1             Vgl. W. Dürig/B. Lageman, Zukunftsstudie Baugewerbe NRW, Regulierungssystem Produktmarkt, RWI Essen 2003
2             Vgl. W. Dürig/B. Lageman, Zukunftsstudie Baugewerbe NRW, Regulierungssystem Produktmarkt, RWI Essen 2003
3             Vgl. Schwarz H., Das Bauvertragsrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - VII.Niederlande,
               http://www.weltrecht.de/autoren/texte/veroeffentlichungen/sw_bauvertragsrecht.htm, 20.04.02
4             http://www.ixpos.de/sid_21D7198A4DC4BDACD634644967FBAD5A/nsc_true/Content/de/02_
               LaenderUndBranchen/Branchen/Finanzen/Architektur/Profil__Niederlande.html, 04.05.04
5             Vgl. http://www.coac.net, 16.04.04, und http://www.bna.nl/home/Welkom_bij_de.BNA, 23.05.04