Berufliche Anerkennung
Nach den ab dem EU-Beitritt geltenden Richtlinien dürften deutsche Architekten keine Probleme mit der Approbation in Polen haben. Ausländische Architekten müssen allerdings Mitglieder der polnischen Architektenkammer werden, um bauvorlagenberechtigt zu arbeiten1. Man kann die Mitgliedschaft direkt in einer regionalen Architektenkammer beantragen. Solange man in keinem anderen europäischen Staat den geschützten Titel Architekt innehat, sind dabei ein notariell beglaubigter Bildungsabschluss und ein Nachweis über eine zweijährige Berufserfahrung in der Planung und einjährige Berufserfahrung in der Bauaufsicht vorzulegen2. Diese muss allerdings nicht in Polen absolviert werden3. Bis zur Vollmitgliedschaft in der EU musste man sich noch einer Prüfung unterziehen, die leider nur in polnischer Sprache abgelegt wurde4. Dies ist mit der Neuregulierung für EU-Bürger abgeschafft worden.
Quellen:
1Vgl. http://www.ixpos.de/sid_21D7198A4DC4BDACD634644967FBAD5A/nsc_true/Content/de/02_ LaenderUndBranchen/Branchen/Finanzen/Architektur/Profil__Polen.html, 04.05.04
2Brief der polnischen Architektenkammer an die Deutsche Bundesarchitektenkammer am 20.04.04
3Vgl. E. Haupt, Architekt ohne Grenzen, 6. Teil Polen, Deutsches Architektenblatt 02/2002
4bfai: Markt für Architekturleistungen, S. 24