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Baurecht

In Portugal existiert eine Vielzahl verschiedener Rechtsquellen und kein einheitliches Rahmengesetz für den Bau- und Planungsbereich, auch wenn die Notwendigkeit einer Reform diskutiert wird. Die portugiesische Verfassung von 1976 klärt grundsätzliche Fragen des Grundbesitzes (etwa das Vorgehen bei Landenteignung im Interesse der Öffentlichkeit) und die Regeln der öffentlichen Beteiligung bei raumplanerischen Entscheidungen. Weitere Gesetze von Bedeutung sind u.a.:
-    das Bodengesetz Lei dos Solos, 794/76 (u.a. Art und Inhalt von Flächennutzungsplänen und Grundsätze zu Grundbesitz und Baurecht)
-    der Kodex des Zwangsverkaufs Código das Expropriações (Enteignung und Entschädigung)
-    das Gesetz zur Landparzellierung Lei dos Loteamentos, 448/1991 (Grundstücksteilung zur Schaffung von Bauparzellen)
-    das Dekret über die Genehmigung privater Baumaßnahmen Licenciamento Municipal de Obras Particulares, 445/1991 (Verfahren der Baugenehmigung, Überwachung und Sanktionen)
-    die Allgemeinen Bestimmungen für Wohnhäuser Regulamento Geral das Edificaçõres Urbanas, 38382/1951(technische und gestalterische Vorgaben für den Wohnungsbau)
-    das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung Availação de Impacte Ambiental, 186/1990
-    die Gesetze zum Schutz landwirtschaftlich bzw. ökologisch wertvoller Flächen Reserva Agrícola Nacional, 196/1989 und Reserva Ecológica Nacional, 93/90
-    ferner eine Anzahl von Dekreten zu den Themenfeldern städtische Baumaßnahmen, Infrastruktur, etc. 1
Auf nationaler Ebene wird von der CCR (Commissão de Coordenação Regional) ein Regionalplan (Plano Regional de Ordenamento do Território) mit einer groben Zonierung von Flächennutzungen erstellt, auf dessen Basis die lokale Verwaltung (Câmaras Municipais) den Lokalen Generalplan (Plano Director Municipal) erarbeitet. Der Generalplan bedarf der offiziellen Autorisierung durch das MEPAT (Ministério do Equipamento Planeamento e Administração do Território) und umfasst das komplette Gemeinde- oder Stadtgebiet. Es ist das erklärte Ziel der portugiesischen Regierung, eine möglichst flächendeckende Herausgabe von lokalen Generalplänen zu erreichen. Auf Grundlage der Lokalen Generalpläne können Gemeinden weitere Flächennutzungspläne erstellen. 2


Beispiel portugiesischer Municipal Plan Aveiro
Abb. 1: Beispiel portugiesischer Municipal Plan Aveiro3

Entlang der nationalen Musterbauordnung werden von Städten und Gemeinden lokale Bebauungspläne (Planos Directores Municipais) herausgegeben4.
Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Dokumenten (Baubeschreibung, Lage- und Baupläne, Kostenschätzung und Bauzeitplan, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung etc.) bei der kommunalen Behörde einzureichen. Es gibt wie in vielen Ländern auch in Portugal die Möglichkeit, im Entwurfsstadium bei der örtlichen Verwaltungsbehörde eine vorläufige Bauanfrage (Informação Previa) über die generelle Genehmigungsfähigkeit einzuholen5.


Für die Normung in Portugal ist das Portugiesische Qualitätsinstitut IPQ (Instituto Português da Qualidade)7  zuständig, dass dem portugiesischen Industrieministerium untergeordnet ist. Portugiesische Normen sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, sofern sie nicht in Gesetzen oder Rechtsverordnungen als verbindlich erklärt werden (Ende 1995 rund 10 % verbindlich).8


Quellen:
1Vgl. EU-Compendium Portugal, Bd. 28 L, Luxemburg 2000 S. 20f., 44f.
2Vgl. EU-Compendium Portugal, Bd. 28 L, Luxemburg 2000 S. 19f., 24, 31, 54
3Quelle: EU-Compendium Portugal, Bd. 28 L, Luxemburg 2000 S. 132
4Vgl. G. Schmidt-Eichstaedt, Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union, Köln 1995 S. 147
5Vgl. G. Schmidt-Eichstaedt, Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union, Köln 1995 S. 146
6Quelle: EU-Compendium Portugal, Bd. 28 L, Luxemburg 2000 S. 63
7Internet-Auftritt unter http://www.ipq.pt, 03.06.04
8Vgl. T. Zubke-von Thünen, Technische Normung in Europa, Berlin 1999 S. 611f.