Berufliche Anerkennung
Da weder der Titel noch die Berufsausübung des Architekten in Schweden geschützt bzw. reglementiert sind1, können auch Architekten anderer Länder den Beruf ohne Einschränkungen ausüben und die EU-Richtlinien 85/384/EWG und 89/48/EWG zur Anerkennung der Diplome sind von nachrangiger Bedeutung2. Der SAR als europäisches ACE-Mitglied ist für ausländische Architekten offen, die über vergleichbare Qualifikationen verfügen, ihren Wohnsitz in Schweden haben und dort mindestens zwei Jahre als Architekt gearbeitet haben.
Folgende Rechtsvorschriften sind für die Umsetzung der Architektenrichtlinie zuständig:
- Högskoleförordning, Svensk författningssamling (SFS) 1993:100
- Förordning om ändring i högskoleförordningen (1993:100), Svensk författningssamling (SFS) 1993:1440
- Rules for admission to National Association of Swedish Architects 1986
Quellen:
1Vgl. http://www.architectes.org/documents/vie-professionnelle/architecte-europe/europe3.htm#06, 23.05.04
2Vgl. H. Kopf, Architekt ohne Grenzen, Teil 18: Schweden, Deutsches Architektenblatt 02/2004