Baurecht
Nach der spanischen Verfassung von 1978 besitzen die spanischen Regionen die alleinige Zuständigkeit für die Regelung der Raumplanung und der baulichen Entwicklung, sofern die räumliche Ausdehnung der Bauflächen durch die Gemeindegrenzen beschränkt ist. Ungeachtet dessen hat der spanische Staat im Jahr 1992 ein Bodengesetz (Ley del Suelo) erlassen, dass sehr detailliert die Baulandausweisung regelt.1 Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Regelung des Bauwesens LOE (Ley de la ordenación de la edificación, 38/1999)2 in Kraft, auf dem alle zentralen staatlichen und regionalen Regelungen für das Bauen in Spanien basieren.
Weitere wichtige Gesetze in der Raum- und Stadt- und Gebäudeplanung sind u.a.3 :
- Ley del Patrimonio Historico-Artístico (Ley 13/1985) über die Denkmalpflege
- Ley de Aguas (Real Decreto 927/1988) über die Trinkwasserversorgung
- Ley de Evaluación del Impacto Ambiental (Real Decreto Legislativo 1.302/86) über die Abschätzung von Umweltfolgen
- Ley de Ordenación de los Transportes Terrestres über die Planung von Transportwegen
- Ley de Costas (Ley 22/1988) über die Küstenzonen
- Ley de Conservación de los Espacios Naturales y de la Fauna Silvestre (Ley 4/1989) über den Naturschutz
Im Jahr 1977 wurde seitens der Regierung ein einheitlicher Rahmen für Bauvorschriften per Dekret 1650/1977 erlassen: einerseits Baunormen mit zwingender Anwendung in den Normas Basicas de la Edificación (NBE), andererseits die empfohlenen technische Baunormen in den Normas Tecnológicas de la Edificación (NTE). Sie wurden im Jahr 2002 in der neuesten Version der Baunormen und Bauvorschriften CTE (Código Técnico de la Edificación) überarbeitet.
Die Raumplanung in Spanien wird insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene geprägt. Die Regionen erstellen für ihr Gebiet einen Plan zur territorialen Koordination (Planes Directores Territoriales de Coordinación), auf dessen Grundlage die Städte und Gemeinden einen lokalen Nutzungsplan erstellen, meist in Form von sog. Generalplänen (Planes Generales)4 .
Vorraussetzung für eine Baugenehmigung ist in der Regel eine Entsprechung mit dem zuständigen Generalplan oder den ergänzenden Vorschriften NSP (Normas Subsidiarias der Planeamiento). Alternativ kann eine Abgrenzungssatzung PDSU (Proyecto de Delimitación de Suelo Urbano) oder ein spezieller Stadterneuerungsplan PERI (Plan Especial de Reforma Interior) Flächen als Bauland definieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Gebiete in der Generalplanung als künftiges Bauland ausgewiesen sind und sich im Geltungsbereich korrespondierender Bauleitpläne befinden.
Für das Bauen im Außenbereich gelten ähnliche Bedingungen wie in Deutschland. 5
In Spanien ist das Baugenehmigungsverfahren zweiphasig. Zunächst muss eine formelle Bekanntmachung der Auftragsübernahme an die zuständige Architektenkammer mit dem Namen Visado gerichtet werden, die sämtliche planungsrelevanten Unterlagen und Verträge unter Zuhilfenahme eines Formulars (Hoja de encargo) der Kammer beinhaltet. In der Regel ist die Teilgenehmigung der Kammer notwendige Grundlage für die spätere Prüfung durch die Gemeinde und den Erhalt der zweiten Teilgenehmigung (Licencia de obras). 7
Die Normung in Spanien wurde per königlichem Erlass 1614/1985 auf den Spanischen Verband für Normung und Zertifizierung AENOR (Asociaión Española de Normalización y Certificación) übertragen 8. Die allgemeinen spanischen Normen UNE sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, sofern sie nicht durch Gesetze rezipiert werden (Ende 1995 rund 20 % der technischen Normen allgemeinverbindlich). 9
Quellen:
1Vgl. G. Schmidt-Eichstaedt, Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union, Köln 1995 S. 63ff.
2Vgl. http://www.finanztip.de/i/spanien/kfp-baurecht.html, 03.06.04 und Inter Jurisdictional Regulatory Collaboration Committee, http://www.ircc.gov.au/pdf/spain_code_structure.pdf, 03.06.04
3Vgl. EU-Compendium Spain, Bd. 28 M, Luxemburg, 1999 S. 41
4Vgl. EU-Compendium Spain, Bd. 28 M, Luxemburg, 1999 S. 47ff.
5Vgl. G. Schmidt-Eichstaedt, Bauleitplanung und Baugenehmigung in der Europäischen Union, Köln 1995 S. 63ff.
6Quelle: EU-Compendium Spain, Bd. 28 M, Luxemburg, 1999 S. 56
7Vgl. Almazán Caballero et al., Planen und Bauen in Spanien, Seminararbeit an der TU Darmstadt, WS99/00 S. 20f.
Internet-Auftritt unter http://www.aenor.es, 03.06.04
8Vgl. T. Zubke-von Thünen, Technische Normung in Europa, Berlin 1999 S. 613f.