Haftung / Versicherung

Der Unternehmer haftet nicht im Sinne einer Garantie, sondern nur bei Verschulden. Bei Auftreten eines Schadens beginnt eine Pflicht zur Beseitigung für die Dauer von 15 Jahren 5. Bei Schäden, die auf einen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften, Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Architekten zurückgehen, kommt neben der zivilrechtlichen Haftung auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Architekt seine verwaltungstechnische Verantwortung z.B. durch Missachtung einer vom Gesetzgeber herausgegebenen Norm vernachlässigt, obwohl dabei meistens nur finanzielle Sanktionen durch die Behörde drohen6.
Das Baugesetz LOE 1999 fordert projektbezogene Versicherungen, der Bauherr hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen7 . Mit dem Eintrag in eine Architekten- oder Ingenieurkammer ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten grundsätzlich nachzuweisen8 , welche von der Kammer bei jedem Projekt erneut geprüft wird. Die Versicherung beläuft sich üblicherweise auf 2% der Gesamtsumme des Vertrages9 . Die gängigste Versicherung für Planer ist die Asociación de Seguros Mutuos de Arquitectos Superiores (ASEMAS) .10
Quellen:
1Vgl. http://www.finanztip.de/i/spanien/kfp-baurecht.html, 27.05.04
2Vgl. http://www.finanztip.de/i/spanien/kfp-baurecht.html, 27.05.04
3Vgl. W. Kromik, Das Architekturbüro, Düsseldorf 1999 S. 87
4Vgl. Haftung und Gewährleistung in Spanien, http://www.ixpos.de/nn_20574/sid_A7AD06CA9536F9ED934F5A07F9866378/nsc_true/Content/de/02__LaenderUndBranchen/Branchen/Finanzen/Architektur/Profil__Spanien.html, 27.05.04
5Vgl. Kromik, Das Architekturbüro, Düsseldorf 1999 S. 87.
6Vgl. Almazán Caballero et al., S. 26 ff.
7vgl. Spanien, Haftung und Gewährleistung, IXPOS, http://www.ixpos.de/frameset.htm?content=http://www.ixpos.de/
laender_und_branchen/branchen/Spanien.html?prevHome=1, 27.01.04
8vgl. Spain, COAC, http://www.coac.net/internacional/praprof_w.htm, 27.01.04
9Vgl. J. Kaiser-Wortmann, Architekt ohne Grenzen, 2. Teil: Spanien, Deutsches Architektenblatt 04/2001
10Vgl. Buchinger, S. 169.
Internet-Auftritt unter http://www.asemas.es, 22.05.04