Honorare

1987 wurde die seit 1933 gültige und verbindliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgeschafft. Das Amt für lauteren Wettbewerb (Office of Fair Trading) und die Kommission für Fusionierung und Monopolwirtschaft (Monopolies and Mergers Commission) verhindern aus Gründen des Verbraucherinteresses eine verbindliche Honorarordnung und fördern einen weitgehenden Preiswettbewerb. Nach Abschaffung entstand ein starker Wettbewerbsdruck, in dem die bisher üblichen Honorare um bis zu 80 % unterboten wurden. Nach Auskunft des Dachverbandes der beratenden Ingenieure (Association of Consulting Engineers — ACE) ist seit der Abschaffung der Honorarordnung das durchschnittliche Architektenhonorar erheblich gefallen; gleichzeitig hat sich die Qualität der erbrachten Planleistungen deutlich verschlechtert. Das RIBA veröffentlicht aus diesen Gründen einen Honorarüberblick (Fee Survey) zur Orientierung seiner Mitglieder, der die in jüngster Vergangenheit bezahlten Honorare nach Klassen auswertet. Der Bericht hat eine positive Wirkung als Grundlage für Vertragsverhandlungen, führt aber unter Umständen zu einer honorardrückender Wirkung, da durch ihn die praxisbezogenen Niedrighonorare als Norm angesetzt werden. Die RIBA empfiehlt in diesem Zusammenhang einen Standard-Honorarvertrag (Standard Form of Agreement for the Appointment of an Architect), der die genaue Festlegung von Leistungen und Honorierung umfasst
1 . Gemäß RIBA erfolgt die Honorierung von Planungsleistungen entweder als Zeithonorar, als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz der Bausumme. Ein Zeithonorar sollte bei zu Beginn nicht weiter spezifizierbaren Planungsaufgaben vereinbart werden. Berechnungsgrundlage ist der Stundennachweis des eingesetzten Personals. Der Stundenaufwand wird mit einem Faktor multipliziert, um auch Gemeinkosten des Planers abzudecken. Für die Veranschlagung eines Pauschalhonorars wird empfohlen, sich am bauvolumenbezogenen Prozentualhonorar zu orientieren. Es kann in verschiedene Komponenten und Leistungsphasen aufgeteilt werden. Beim Bauvolumenhonorar errechnet sich das Honorar aus einem vertraglich festgelegten Prozentsatz der Baukosten. Bei der gebräuchlichsten Verrechnungsart wird das Honorar an den endgültigen Kosten des Projektes oder der Arbeit gemessen und das vorläufige Honorar dann aufgrund von Schätzungen der endgültigen Kosten in Rechnung gestellt. Derzeit wird vom RIBA an einer Kalkulationsgrundlage (architect’s guide to calculating and negotiating fees) gearbeitet, die Grundlage für Architekten sein soll und die bisherigen Empfehlungen ablösen wird. Sie beinhaltet die Honorarberechnung nach tatsächlichen Selbstkosten inkl. Risikoberechnungen etc. und wird voraussichtlich gegen Ende 2004 zu erhalten sein
2 . Der RIBA hat im Mai 2004 den Leitfaden für Bauherrn zur Honorierung eines Architekten (A Client's Guide to Engaging an Architect) überarbeitet und bietet diesen kostenpflichtig an.
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Quellen:
1Vgl. http://www.riba.org/go/RIBA/Member/Practice_306.html, 23.05.04
2Vgl. http://www.riba.org/go/RIBA/Member/Practice_304.html, 23.05.04
3zu erhalten im RIBABookshop unter http://www.ribabookshops.com, 23.05.04