Berufliche Anerkennung

Um als Ausländer eine Zulassung zu erlangen, sind in der Praxis folgende Schritte notwendig:
1. Gründung einer ungarischen Firma (Dauer: einige Tage)
2. Einholung einer Arbeitsgenehmigung. Der ausländische Architekt muss als leitendes Personal deklariert werden (Dauer: min. 60 Tage)
3. Anerkennung der Berufsqualifikation durch das Ministerium für Erziehung (Dauer: ca. 90 Tage)
4. Antrag auf die Mitgliedschaft in der Ungarischen Architektenkammer (Dauer: ca. 60 Tage) 3
Ebenso sorgt die Jury der Architektenkammer, die über die Eintragung ausländischer Architekten nach relativ freien Kriterien entscheidet, für große Schwierigkeiten z.B. bei der Anerkennung gesammelter Berufserfahrung im Ausland .4
In absehbarer Zeit nach dem EU-Beitritt Ungarns wird die Anerkennung durch das Ministerium für Erziehung aufgrund der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU wegfallen. Eine Zwischenlösung besteht in der Gründung eines Joint Venture unter Beteiligung eines bereits bestehenden Architekturbüros.
Quellen:
1Vgl. Unterlagen zur Veranstaltung Export deutscher Architekten- und Ingenieurleistungen, Einschätzungen der Auslandsvertretungen, am 06.11.03
2bfai: Markt für Architekturleistungen, S. 100
3bfai: Markt für Architekturleistungen, S. 105
4Vgl. T. Foral, Architekt ohne Grenzen, Teil 13: Ungarn, Deutsches Architektenblatt 04/2003