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Achtung!! Fehlende Nachweise über das Grundpraktikum !!

Im BA-Studiengang Architektur ist ein 8-wöchiges Grundpraktikum Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Der Nachweis ist spätestens bis zu Beginn des 3. Semesters zu führen. Die Bescheinigungen sind im Sekretariat des Departments bei Frau H. Müller einzureichen. Achtung!!Der Nachweis des Grundpraktikums ist eine Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im 3. Semester.

 
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