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Eignungsfeststellungsverfahren

Im Eignungsfeststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt, die das Erreichen des Studienziels erwarten lässt.

Der Nachweis der Eignung ist Einschreibungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen. Er muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein.

Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung findet einmal jährlich statt. Aktuelle Daten finden Sie unter Zulassung + Bewerbung.

Die jährlich variierende Aufgabenstellung steht jeweils ab dem Anfang Mai zur Verfügung.

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 ist der 08. September 2023 (Poststempel):

Die Studienbewerberin oder der Studienbewerber beantragt die Teilnahme an dem Eignungsverfahren schriftlich. Dem Antrag sind die erforderlicher Nachweise gemäß § 4 der Ordnung zur Eignungsfeststellung beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe zu ggf. künstlerischen, handwerklichen oder ähnliche Erfahrungen bzw. Ausbildungen
  2. Nachweis über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen
  3. Ausarbeitung auf max. 5 Seiten A4 (davon 2 Fotos A4 2 Zeichnungen A4 und eine Seite A4 mit textlichen Erläuterungen) zum Thema „Transformation eines Gebrauchsgegenstands“
  4. Motivationsschreiben (Warum möchten Sie Architektur studieren?) max. 1 Seite A4
  5. Ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe eigenständig erbracht wurde (siehe Anlage Seite 2 der Aufgabenstellung)

 


Formalia: 

Der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Siegen setzt neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen den Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung voraus. Näheres regelt die Ordnung zur Eignungsfeststellung im Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 7/2019) und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 30.09.2018 (Amtliche Mitteilung 47/2018) zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung 7/2019).

Die Ordnung zur Eignungsfeststellung regelt die Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung in Verbindung mit § 3 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen.

 

 
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