Eignungsfeststellungsverfahren
Im Eignungsfeststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025 ist der 13.09.2024 (Poststempel).
Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt schriftlich. Dem Antrag sind folgende Nachweise gemäß § 4 der Ordnung zur Eignungsfeststellung beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angabe zu künstlerischen, handwerklichen oder ähnlichen Erfahrungen bzw. Ausbildungen
- Nachweis über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen
- Ausarbeitung auf max. drei Seiten A4 (davon ein bis zwei Seiten A4 Zeichnungen und eine Seite A4 mit textlichen Erläuterungen) und eine max. einminütige Videodatei zum Thema „Change“ (Aufgabenstellung)
Bei Rückfragen zur Aufgabenstellung wenden Sie sich bitte an Prof. Tobias Becker (becker@architektur.uni-siegen.de) - Motivationsschreiben (Warum möchten Sie Architektur studieren?) max. 1 Seite A4
- Ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe eigenständig erbracht wurde (siehe Anlage Seite 4 der Aufgabenstellung)
Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Universität Siegen
Fakultät II
Department Architektur
Heike Müller
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57068 Siegen
sekretariat@architektur.uni-siegen.de
Sie erhalten zeitnah nach Eingang Ihrer Unterlagen eine Rückmeldung.
Mit einer erfolgreichen Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren können Sie sich dann in den Studiengang einschreiben.