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Eignungsfeststellungsverfahren

Im Eignungsfeststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt.

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2025/2026 ist der 15.07.2025 (Poststempel).

Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt schriftlich. Dem Antrag sind folgende Nachweise gemäß § 4 der Ordnung zur Eignungsfeststellung beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angabe zu künstlerischen, handwerklichen oder ähnlichen Erfahrungen bzw. Ausbildungen
  2. Nachweis über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen
  3. Ausarbeitung auf einer Seite DIN A3 zum Thema „Lückenfüller“ (Aufgabenstellung)
    Bei Rückfragen zur Aufgabenstellung wenden Sie sich bitte an die Architektin Sarah Bäumer oder den Studiengangsleiter BA Architekt Prof. Michael Lenhart (lenhart@architektur.uni-siegen.de)
  4. Motivationsschreiben (Warum möchten Sie Architektur studieren?) max. 1 Seite A4
  5. Ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe eigenständig erbracht wurde (siehe Anlage Seite 2 der Aufgabenstellung)

Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Universität Siegen
Fakultät II
Department Architektur
Heike Müller
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57068 Siegen

sekretariat@architektur.uni-siegen.de

Sie erhalten zeitnah nach Eingang Ihrer Unterlagen eine Rückmeldung.

Mit einer erfolgreichen Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren können Sie sich dann in den Studiengang einschreiben.

 
 
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