Eignungsfeststellungsverfahren
Der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Siegen setzt neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen den Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung voraus. Näheres regelt die Ordnung zur Eignungsfeststellung im Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 7/2019) und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 30.09.2018 (Amtliche Mitteilung 47/2018) zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung 7/2019).
Die Ordnung zur Eignungsfeststellung regelt die Feststellung der studiengang-bezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung in Verbindung mit § 3 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen.
In dem Feststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt, die das Erreichen des Studienziels erwarten lässt.
Der Nachweis der Eignung ist Einschreibungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen. Er muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein.
Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung findet einmal jährlich statt. Aktuelle Daten finden Sie unter Zulassung + Bewerbung.
Die jährlich variierende Aufgabenstellung steht jeweils ab dem Anfang Mai zur Verfügung.
Bewerbungsfrist ist der 20.09.2022
Die Studienbewerberin oder der Studienbewerber beantragt die Teilnahme an dem Eignungsverfahren schriftlich. Dem Antrag sind die erforderlicher Nachweise gemäß § 4 der Ordnung zur Eignungsfeststellung beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers;
- ein Nachweis über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen;
- Ausarbeitung der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers zu einem jährlich variierenden, durch die Prüfungskommission vorgegebenen Thema: "Imaginäre Räume"
- ergänzende, erläuternde Texte als Reflektion der Ausarbeitung;
- Motivationsschreiben;
- eine Versicherung der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers gemäß der Anlage zu dieser Ordnung, dass die vorgelegte Arbeit von ihr bzw. ihm selbst ohne fremde Hilfe und Unterstützung gefertigt worden ist.