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Zulassung + Bewerbung

Im Studiengang Architektur der Universität Siegen wird die Nachfrage von Studieninteressenten die Anzahl der vorhandenen Studienplätze voraussichtlich übersteigen. Der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Siegen setzt neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungenden Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung voraus.
Dazu findet ein Eignungsfeststellungsverfahren mit jährlich wechselnder Aufgabenstellung statt. Die Aufgabenstellung ist ab dem 01.05. des jeweiligen Jahres abrufbar.

Die zugrundeliegenden Formalia des Verfahrens können Sie der "Ordnung zur Eignungsfeststellung im Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen" entnehmen.

Zum allgemeinen Bewerbungsverfahren beachten Sie bitte die Informationen der Zentralen Studienberatung unter http://www.uni-siegen.de/start/studium/bewerbung_und_organisation/aktuelles_verfahren/

Hier erhalten Sie auch alle nötigen Informationen, zu Terminen und Fristen, die Sie beachten müssen. Sollten Sie weitere Fragen zur Einschreibung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Referat Studierendenservice unter folgender Adresse:
Universität Siegen Studierendensekretariat, Adolf‐Reichwein‐Str.2, Gebäude SSC, 57076 Siegen, http://www.uni-siegen.de/start/studium/studierendensekretariat/

Zugangsvoraussetzung zum Architekturstudium ist ein 8‐wöchiges Baustellenpraktikum, das spätestens bis zu Beginn des 3. Semesters nachzuweisen ist. Der Schwerpunkt des Grundpraktikums liegt in der handwerklichen Mitarbeit.

Auskunft hierzu erhalten sie in unserer Praktikumsordnung oder unter -Studierende -Praktikum

Bewerbung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife

An der Universität Siegen besteht weiterhin die Möglichkeit, sich auch mit Fachhochschulreife für den universitären Bachelorstudiengang einzuschreiben. Bewerberinnen und Bewerber, für die diese Zugangsmöglichkeit zum universitären Bachelorstudiengang in Frage kommt, müssen ihre Bewerbung im Studierendensekretariat einreichen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,7 im Zeugnis der Fachhochschulreife müssen Prüfungen zum Nachweis der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ablegen, sofern diese Fächer im Zeugnis der Fachhochschulreife nicht mindestens mit der Note 2,0 abgeschlossen wurden. Informationen zu Vorbereitung und Anmeldung zu diesen Prüfungen finden Sie unter http://www.architektur.uni-siegen.de/info/bs/fhzugang.html

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Kenntnisse der deutschen Sprache müssen nachgewiesen werden.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in der Bundesrepublik erworben haben („Bildungsinländer“) bzw. EU‐Bürger sind bewerben Sie sich ebenfalls über das Bewerbungsportal. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren, zur Anerkennung der Zeugnisse und der Deutschkenntnisse erhalten sie über unser Referat Studierendenservice Abteilung 6.4 Student Admission, Registration and Training in German Language (STARTING), Universität Siegen http://www.uni-siegen.de/starting/
Eine Teilnahme am o.g. Eignungsfeststellungsverfahren ist auch hier obligatorisch, Ausländische Bewerberinnen und Bewerber senden daher ihre vollständigen Unterlagen inkl. der zu leistenden Aufgabe an STARTING.

 
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