Grundpraktikum
Das Grundpraktikum umfasst vier Wochen praktische Tätigkeit auf einer Baustelle oder in einem Handwerksbetrieb, die vor Studienbeginn abzuleisten sind. Das Sekretariat des Departments beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen zum Grundpraktikum.
Nachweise möglicherweise schon absolvierter Praktika fügen Sie Ihrer Bewerbung bei. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers / der Praktikumsstelle, in der die Daten und die Tätigkeiten aufgeführt sind (es muss kein Bericht geschrieben werden).
Ausnahmefälle
Eine Ausbildung in einem entsprechenden Beruf wird als Grundpraktikum anerkannt, ebenso eine Ausbildung als Bauzeichner. Der Abschluss an einer Fachoberschule für Technik Fachrichtung Bauwesen wird ebenfalls anerkannt. In diesen Fällen bitte das Zeugnis im Sekretariat des Departments vorlegen.
Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls
Ziele des Praktikums
Im Rahmen des Wahlpflichtmoduls 2ARCHBA22 können die Studierenden ein Praktikum ablegen. Das Praktikum soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellung und praktische ingenieurnahe Mitarbeit in Büros oder an praxisorientierten Projekten heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und umzusetzen. Die Tätigkeit der oder des Studierenden soll durch Eigenständigkeit und Mitverantwortung bestimmt sein.
Formalia
Alle Formalia finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Für den Bachelorstudiengang relevant ist die dortige Praktikumsordnung in der aktuellen Lesefassung, Die Lesefassung beeinhaltet die zuletzt genehmigte Praktikumsordnung inklusive der gültigen Änderungen.