Grundpraktikum
Ziel: Abläufe in einem handwerklichen Betrieb kennenlernen, der Schwerpunkt liegt auf der handwerklichen Tätigkeit. Das Grundpraktikum darf nicht im Architektur-/Ingenieurbüro absolviert werden.
Bedingungen:
Praktikumsstellen können in Betrieben in einem Roh-oder Ausbaugewerk sein.
Das Grundpraktikum dauert 8 Wochen, wovon mindestens 4 Wochen auf der Baustelle abgeleistet werden sollen (restliche Zeit im Betrieb bzw. Herstellung, nicht Architekturbüro) Es kann auch die gesamte Zeit auf der Baustelle gearbeitet werden. Zwei Blöcke zu je 4 Wochen bzw. zwei unterschiedliche Gewerke sind möglich.
Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers / der Praktikumsstelle, in der die Daten und die Tätigkeiten aufgeführt sind (es muss kein Bericht geschrieben werden).
Wichtig: Eine Vorlage des Praktikumsnachweises bei der Einschreibung im Studierendensekretariat (SSC) ist nicht ausreichend, da der Nachweis von dort nicht an das Department Architektur weitergeleitet wird.
→ deshalb alle Nachweise immer im Sekretariat des Departments Architektur einreichen.
Ausnahmefälle:
Eine Ausbildung in einem entsprechenden Beruf wird als Grundpraktikum anerkannt, ebenso eine Ausbildung als Bauzeichner. Der Abschluss an einer Fachoberschule für Technik Fachrichtung Bauwesen wird ebenfalls anerkannt. In diesen Fällen bitte das Zeugnis im Sekretariat des Departments vorlegen.
Download Merkblatt Grundpraktikum
Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls
Ziele des Praktikums
Im Rahmen des Wahlpflichtmoduls 2ARCHBA22 können die Studierenden ein Praktikum ablegen. Das Praktikum soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellung und praktische ingenieurnahe Mitarbeit in Büros oder an praxisorientierten Projekten heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und umzusetzen. Die Tätigkeit der oder des Studierenden soll durch Eigenständigkeit und Mitverantwortung bestimmt sein.
Voraussetzungen
Zum Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls ist zugelassen, wer die Module 2ARCHBA03, 2ARCHBA04, 2ARCHBA05, 2ARCHBA08, 2ARCHBA09 und 2ARCHBA11.1 erfolgreich abgeschlossen hat. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bitte lesen Sie hierzu Abschnitt III der aktuellen Praktikumsordnung!
Die Begleitung und Beurteilung des Praktikums im Wahlmodulbereich wird von Frau Prof. Käppel-Klieber übernommen.
Anmerkung: Die o.g. Modulbezeichnungen sind die Bezeichnungen aus der aktuellen FPO. Die Ziffer bleiben die gleichen, "2ARCHBA" entspricht dem alten Präfix "MB", also beispielhaft: 2ARCHBA11 ≙ MB 11
Formalia
Alle Formalia finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Für den Bachelorstudiengang relevant ist die dortige Praktikumsordnung in der aktuellen Lesefassung, Die Lesefassung beeinhaltet die zuletzt genehmigte Praktikumsordnung inklusive der gültigen Änderungen.