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Eignungsfeststellungsverfahren

Im Eignungsfeststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt, die das Erreichen des Studienziels erwarten lässt.

Der Nachweis der Eignung ist Einschreibungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen. Er muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein.

Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung findet einmal jährlich statt.

Die jährlich variierende Aufgabenstellung sowie weitere Informationen zur Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 finden Sie ab dem 16.05.2024 an dieser Stelle. Bewerbungsfrist ist der 12.07.2024 (Poststempel).

 


Formalia: 

Der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Siegen setzt neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen den Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung voraus. Näheres regelt die Ordnung zur Eignungsfeststellung im Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 7/2019) und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 30.09.2018 (Amtliche Mitteilung 47/2018) zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung 7/2019).

Die Ordnung zur Eignungsfeststellung regelt die Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung in Verbindung mit § 3 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen.

 

 
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