Sonderregelung für die Studienleistungen in den Modulen BA 12.2 Bauphysik II und BA 13.2 Gebäudetechnologie II im Sommersemester 2025
Liebe Studierende,
wenn Sie im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2025 an den Wiederholungsklausuren der Module BA 12 Bauphysik und/oder BA 13 Gebäudetechnologie teilnehmen möchten, jedoch noch keine Prüfungsleistung im jeweiligen zweiten Modul (Bauphysik II bzw. Gebäudetechnologie II) erbracht haben, melden Sie sich bitte bis zum 19.05.2025 bei Frau Patricia Horst.
Liebe Grüße,
GuB-Team