Entwurfsbelegung WiSe 2023/24 - Anmeldeschluss
ACHTUNG:
16.+17.10.23 letzte Anmeldetage in Unisono für die Modul BA18 +19 sowie MA04-06Entwurf
Vorgehensweise folgendermaßen (Aushang vom 17.09.23) :
Liebe Studierende des Departments Architektur,
ab dem 06.10.2023 werden die Entwurfsthemen der Module BA 17, BA 18 - 19 sowie MA 04 - 06 in Moodle veröffentlicht.Zeitgleich beginnt die Belegphase aller Entwürfe in Unisono!
Es ist zwingend notwendig die Belegung über Unisono vorzunehmen, bitte beachten Sie nachfolgende Informationen!
Information zum Städtebau-Entwurf BA 17: Achtung verkürzte Belegung!
Wenn Sie sich für das Modul BA 17 entscheiden, müssen Sie sich ab dem 06.10.23 bis spätestens 10.10.23 über unisono direkt in das Modul eintragen. Da die Teilnehmerzahl auf 40 begrenzt ist, gibt es am Mittwoch den 11.10.23 eine Verteilung der Plätze per Losverfahren. Bei Nicht-Zulassung in BA 17 können Sie sich noch danach (ab dem 12.10.) für einen Entwurf der Module BA 18 und 19 eintragen (siehe nächster Punkt). Die spätere aber fristgerechte Eintragung bringt hier keinerlei Nachteil mit sich !
Information zu den Entwürfen BA 18-19:
Wenn Sie sich für einen Entwurf aus den Modulen BA 18-19 entscheiden (oder zu BA 17 nicht zugelassen worden sind), müssen Sie sich ab dem 06.10.23 bis spätestens 17.10.23 über unisono in die Parallelgruppen eintragen. Hierbei muss jeder Parallelgruppe die gewünschte Priorität (1= höchste Priorität) zugewiesen werden.
Die Verteilung der Plätze erfolgt am 18.+ 19.10.23
Information zu den Entwürfen MA 04-06:
Wenn Sie sich für einen Entwurf aus den Modulen MA 4 - 6 entscheiden, müssen Sie sich ab dem 06.10.23 bis spätestens 17.10.23 über unisono in die Parallelgruppen eintragen. Hierbei muss jeder Parallelgruppe die gewünschte Priorität (1= höchste Priorität) zugewiesen werden.
Die Verteilung der Plätze erfolgt am 18.+ 19.10.23
Start aller Entwürfe ist ab dem 23.10.2023.
Die Ablaufpläne hierzu finden Sie online unter "Veranstaltungen"
https://www.architektur.uni-siegen.de/veranstaltungen/?lang=de
Von einer gleichzeitigen Bearbeitung von BA17 und BA18-19 wird ausdrücklich abgeraten !
gez. K. Marx