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Atteste bei Abgaben oder LSF-anmeldepflichtigen Prüfungen

 

Atteste von LSF-anmeldepflichtigen Prüfungen werden im Prüfungsamt abgegeben, Atteste zu nicht anmeldepflichtigen Prüfungen wie Abgaben von Übungen etc. sind in den jeweiligen Lehrgebieten abzugeben. Es gilt jedoch das gleiche Procedere wie auf den Prüfungsplänen beschrieben:

Unverzügliche Einreichung der Atteste durch

    1..  Information per Mail mit eingescanntem Attest innerhalb von 3 Tagen (wenn es geht höflicherweise am 1. Tag)

         - an das Lehrgebiet bei nicht LSF-anmeldepflichtigen Prüfungen/Abgaben

         - an das Prüfungsamt bei LSF-anmeldepflichtigen Prüfungen

    2..  und Einreichung des Originals innerhalb einer Woche.

Auf der Mail und auf dem Original-Attest sind jeweils der Name, die Matrikelnummer, die betreffende Prüfung oder Abgabe sowie der Prüfungstag bzw. Abgabetag zu vermerken. Die Abgabe einer Prüfungsleistung verlängert sich um die im Attest genannten Tage - es gibt jedoch Maximalbegrenzungen, die mit den Lehrgebieten abzuklären sind. 

Atteste, die nach den oben genannten Fristen rückwirkend eingereicht werden, müssen nicht anerkannt werden! .

 
 
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