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Hinweis zum Erstversuch von Klausuren und Wiederholung von PVLs

 

 In der Master- und Bachelor Prüfungsordnung 2011 für den Studiengang Architektur gibt es keine Regelung zum Zeitpunkt des Erstversuchs einer Klausur.
Trotzdem gilt die dringende Empfehlung, Klausuren zeitnah an die bestandenen Übungen zu schreiben.

Gem.  BA-PO 2011 § 20 Abs. 3 und MA-PO 2011 § 19 Abs. 3 können einmal bestandene Studienbegleitende Leistungen (auch PVLs) nicht wiederholt werden. In diesem Sinne sieht das Department Architektur davon ab, dass PVLs wiederholt werden müssen, wenn eine Klausur nicht bestanden wurde und der nächste Klausur-Versuch erst nach einem Studienjahr stattfindet.
(
Beschluss Prüfungsausschusssitzung vom 19.04.2016 in Verbindung mit Departmenversammlung vom 27.04.2016 zu BA-PO 2011 § 19  Abs. 5 und MA-PO § 18 Abs. 5).

 

 

gez. Prof. Käppel-Klieber

Prüfungsausschussvorsitzende

 
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