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Rücktritt von Prüfungen mit Attest

Hier nochmal für alle die dringende Bitte um Einhaltung der Abläufe, wenn Sie bei einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht erscheinen können und damit von der Prüfung zurücktreten müssen.

Bitte verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular "Rücktritt von LSF-anmeldepflichtigen Prüfungen wegen Krankheit". Das finden Sie auf der Seite der Architektur unter Studierende, Prüfungsamt, Formalia.

Bei Klausuren
schreiben Sie uns bitte keine Mail zur Info, sondern senden dem Prüfungsamt das ausgefüllte Formular mit dem Originalattest innerhalb einer Woche zu.

Bei mündlichen Prüfungen
informieren Sie bitte zusätzlich am gleichen Tag die betreffenden Lehrgebiete per Mail, damit man nicht unnötig auf Sie wartet.

Ohne Vorlage des ausgefüllten Formulars und Originalattest wird die Prüfung als nicht bestandener Versuch mit "Nicht erschienen" gewertet.

Bei Attesten zu  Präsentationen von IPs und Entwürfen
handelt es sich meistens nicht um einen vollständigen Rücktritt von der Prüfung. In diesem Fall informieren Sie das betreffende Lehrgebiet am gleichen Tag per Mail und senden das Attest (ohne Rücktrittsformular) dem Lehrgebiet innerhalb einer Woche zu. Die Lehrgebiete informieren Sie dann über einen Nachpräsentationstermin

Ihr Prüfungsamt
Esther Szauer

 

 
 
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