Voraussetzungen für die Anmeldung zur BA-Arbeit
Bitte beachten Sie: Lt. FPO 2020 gilt für die Anmeldung der Bachelorarbeit die folgende Regelung:
"§11, (3) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Die
Zulassung zur Bachelorarbeit richtet sich nach § 13 RPO-B. Darüber hinaus müssen die Module
2ARCHBA01 bis 2ARCHBA19 sowie 2ARCBA20.1 vollständig erbracht worden sein...."
https://www.architektur.uni-siegen.de/studium/pruefungsamt/ba6-fpo2020_architektur.pdf