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Bewerbungsmodalitäten Masterstudiengang Städtebau NRW

Ausnahmeregelung aufgrund der Coronakrise

Aufgrund der aktuellen Situation der Verbreitung des Corona-Virus gilt für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2020/2021 eine Sonderregelung bzgl. des Zeitpunkts des Nachweises des erforderlichen Hochschulabschlusses:

Studienbewerber*innen, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können am Auswahlverfahren teilnehmen wenn sie zum Bewerbungszeitpunkt nachweisen,

  • dass Ihnen noch 30 Leistungspunkte zur Erlangung ihres Abschlusses fehlen (also mindestens 150 von 180 Leistungspunkten bei 6-semestrigen Studiengängen, 180 von 210 Leistungspunkten bei 7-semestrigen Studiengängen).
  • dass eine aktuelle Durchschnittsnote von mindestens 2,5 vorliegt.

In diesen Fällen erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, dass der erfolgreiche Abschluss bis zum Ende der Rückmeldefrist zum 2. Semester nachgewiesen wird, andernfalls erfolgt die Exmatrikulation.

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen auf der Seite der TH Köln: https://www.th-koeln.de/studium/staedtebau-nrw-master--bewerbung_3323.php#sprungmarke_1_1

 
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