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Klasse Zukunft

Aufgabenstellung:
Auf dem ehemaligen CFK- Gelände ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans eine Grundschule zu entwerfen. Die im Bebauungsplan vorgesehene gewerbliche Randbebauung dient dem Schallschutz für das Schulgrundstück.
Da die gewerbliche Bebauung unmittelbar in den Entwurf eingreift, ist sie städtebaulicher Bestandteil der Gesamtaufgabe.
Je nach Entwurfsentwicklung kann die Vorgabe für die Randbebauung modifiziert werden.

Entwurfsgrundlage:
Grundlage für den Entwurf ist das eigens für dieses Grundstück entwickelte Raumprogramm des Schulverwaltungsamtes Köln.
In das Programm eingearbeitet werden muss die seitens der Landesregierung vorgegebene Forderung der offenen Ganztagsschule. Hierzu hat das Schulverwaltungsamt ein Konzept entwickelt.


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Wirtz, Diplomthema und großer Entwurf, betreut im Sommersemester 2004

 
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