Wahlankündigung
zur Wahl der Studentischen Vertreter im Fakultätsrat der Fakultät Bildung - Architektur - Künste am Montag, 27. Januar 20120 und Dienstag, 28. Januar 2020
Wahlankündigung
zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II
Bildung · Architektur · Künste
Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 6 der Konsolidierten Wahlordnung der Universität Siegen vom 23. Juli 2017 (Amtliche Mitteilungen Nr. 86/2017) die turnusgemäße Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II - BildungArchitekturKünste - an, und zwar für
Montag, 27.Januar und Dienstag, 28. Januar 2020
1. Dem Wahlvorstand gehören an:
Prof. Thomas Dibelius | Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. Architektur; Vorsitzender |
Prof. Dr. Petra Lohmann | Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. Architektur |
Dipl.-Ing. Eva Maria Juncker | Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur |
Architektin Dipl.-Ing. Gabriele Schlemper | Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur |
Heike Müller | Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dep. Architektur |
Nadia Wüstenhöfer | Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dept. Architektur |
Felix Schmidt | Gruppe der Studierenden, Dep. Architektur |
Julian Iseli | Gruppe der Studierenden, Dep. Architektur |
2. Wahlberechtigt nach § 3 (1) der Wahlordnung sind diejenigen Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die am Tage der Wahlbekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar nach § 3 (2) der Wahlordnung ist, wer wahlberechtigt ist.
3. Gewählt werden drei Vertreter der Gruppe der Studierenden für den Fakultätsrat der Fakultät II – Bildung ·Architektur · Künste. Die Anzahl der Sitze und die Verteilung der Sitze bestimmen sich nach § 11 (3) der Fakultätsordnung vom 25. Juli 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2017 sowie nach § 17 (3c) der Konsolidierten Wahlordnung der Universität Siegen vom 23. Juli 2017. Danach wird für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft - Psychologie, Kunst- und Musik; Architektur) ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet.
4. Da die Studierenden in drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden Verzeichnisse der Wahlberechtigten im Sekretariat der Fakultät II und den Sekretariaten der Departments aus. Die Wahlverzeichnisse sind während der geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin schriftlich Einspruch erhoben werden.
5. Die Wahlordnung der Universität Siegen liegt ebenfalls im Sekretariat der Fakultät aus. Sie kann während der geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden und ist unter der Adresse
https://www.uni-siegen.de/start/news/amtliche_mitteilungen/jahrgang_2017/86_2017_konsolidierte_wahlordnung.pdf
veröffentlicht.
6. Die Wahlvorschläge sind nach § 7 der Wahlordnung bis zum 09. Januar 2020 beim Wahlvorstandeinzureichen (hier konkret: im Sekretariat des Departments Architektur; Frau Heike Müller; Paul-Bonatz-Str. 9-11; Raum A 024).
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens enthalten:
a) Namen, Vornamen und Anschrift der Kandidaten / Kandidatinnen,
b) den Name des Departments, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
c) eine persönlich unterschriebene Einverständniserklärung zur Kandidatur,
d) die persönlichen Unterschriften von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.
Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge und Wahlvorschläge, die den oben genannten Anforderungen genügen, werden nach § 8 (2) der Wahlordnung berücksichtigt .
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind im Sekretariat der Fakultät und in den Sekretariaten der Departements zu erhalten.
7. Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (§ 8 der Wahlordnung) zur Wahl zugelassen und am 13. Januar 2020 bekanntgegeben.
8. Als Ort der Stimmabgabe wird bestimmt:
am 27. Januar 2020 und am 28. Januar 2020
in der Eingangshalle des Gebäudes PB A; Paul-Bonatz-Straße 9-11
Das Wahllokal ist jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet.
9. Briefwahl ist nach § 10 der Konsolidierten Wahlordnung der Universität Siegen möglich. Die Wahlunterlagen können bis 8 Tage vor dem Wahltermin (spätestens bis 19. Januar 2020) schriftlich / per Mail beim Wahlvorstand beantragt werden.
10. Das Wahlergebnis wird durch Aushang öffentlich bekanntgegeben und ist in den Sekretariaten der Departments einzusehen und die gewählten Kandidaten/Kandidatinnen werden schriftlich über das Wahlergebnis benachrichtigt.
Siegen, 05.12.2019
Für den Wahlvorstand
gez. Dibelius
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)